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Todesmutter wehrt sich gegen Urteil

Roter.Teufel

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Fünf ihrer sechs Kinder ermordetSolinger
Todesmutter wehrt sich gegen Urteil
Fall für den Bundesgerichtshof


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Wuppertal

Christiane K. (28) findet, sie hat die Höchststrafe nicht verdient.

Die Verteidiger der Frau, die in Solingen fünf ihrer sechs Kinder ermordet hat, legten Berufung gegen das Lebenslang-Urteil ein, so ein Sprecher des Landgerichts Wuppertal am Mittwoch. Nun muss sich der Bundesgerichtshof mit dem Fall beschäftigen.

Die junge Mutter war am 4. November zu lebenslanger Haft mit besonderer Schwere ihrer Schuld verurteilt worden, was eine Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausschließt. Sie hatte Melina († 1), Leonie († 2), Sophie († 3), Timo († 6) und Luca († 8) nach Überzeugung des Gerichts heimtückisch umgebracht, indem sie sie erst betäubte und dann nacheinander ertränkte oder erstickte.Nur der älteste Sohn (11) überlebte. Die Mutter hatte ihn nach der Tat am 3. September 2020 mit der Bahn zur Oma geschickt, sich selbst kurz darauf vor einen Zug geworfen. Sie überlebte schwer verletzt.

Die Leichen der Kinder waren zugedeckt in ihren Betten entdeckt worden. Die Deutsche hatte ihre Unschuld beteuert und behauptet, ein Unbekannter sei in ihre Wohnung eingedrungen und habe ihre Kinder getötet.

Als sie selbst noch ein Kind war, wurde Christiane K. laut Gericht wohl sexuell missbraucht, ihr Vater wurde wegen des Besitzes von Kinderpornos verurteilt. In der Schule wurde sie gemobbt, litt an Verfolgungsängsten. Noch als Schülerin wurde sie schwanger, stürzte sich in ihr neues Leben als Mutter, wollte alles perfekt machen.

Doch die Ehe kriselte und zerbrach. Auslöser des Fünffach-Mordes soll ein Foto gewesen sein, das ihren Mann küssend mit seiner neuen Freundin zeigte.

Christiane K. drohte ihm daraufhin bei Whatsapp an, er werde seine Kinder nicht wiedersehen. Eine Drohung, die sie nach Überzeugung des Gerichts kaltblütig in die Tat umsetzte.

Ihr Verteidiger äußerte im Prozess Zweifel an der Täterschaft seiner Mandantin. Er forderte deshalb Freispruch. Sie habe eine „Katastrophen-Kindheit“ gehabt, sei stark narzistisch. Sollte das Gericht von ihrer Schuld jedoch überzeugt sein, schlug er acht Jahre wegen Totschlags sowie anschließende Unterbringung in der Psychiatrie vor.


Bild Zeitung
 
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