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- Out 5, 2021
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13-Jährige verletzt Schwester (7) tödlich:
Als die Eltern nicht zu Hause waren, griff sie zum Messer
Familiendrama in Leipzig +++ Mädchen stirbt kurz nach der Tat
Leipzig – Plötzlich ging ihre große Schwester mit dem Messer auf sie los ... Ein furchtbares Familiendrama hat sich am Freitagabend in Leipzig abgespielt. Als die Eltern nicht zu Hause waren, hat eine 13-Jährige ihre kleine Schwester (7) so schwer verletzt, dass das Mädchen noch am Abend im Krankenhaus verstarb.
Auch am Samstag sind die Hintergründe der Tat noch völlig unklar. Laut Polizeisprecherin Josephin Sader (33) ging der Notruf gegen 19.15 Uhr in der Rettungs-Leitstelle ein. Wie BILD erfuhr, hatte die 13-Jährige selbst den Notruf gewählt.
Kind starb im Krankenhaus
Als die Retter in der Erdgeschoss-Wohnung im Mehrfamilienhaus in der Kulkwitzer Straße in Leipzig-Kleinzschocher eintrafen, fanden sie das 7-jährige Mädchen schwer verletzt vor. Polizeisprecherin Sader zu BILD: „Nach den Ermittlungen handelt es sich um Stichverletzungen.“ Wie BILD erfuhr, war die Tatwaffe ein Messer.
Das Kind kam mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus, wo es wenig später verstarb.
Nach den bisherigen Erkenntnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft verursachte ihre große Schwester die tödlichen Verletzungen. „Die 13-Jährige wird derzeit in einer Fachklinik behandelt“, so Sader. Sie wurde noch nicht vernommen. Unklar ist, ob dem Verbrechen ein Streit vorausgegangen ist.
13-Jährige laut Gesetz nicht strafmündig
Nach BILD-Informationen soll die Familie aus Serbien stammen. Eine Anwohnerin: „Wir haben die Mutter immer bei offenem Fenster kochen gesehen.“ Ein Nachbar: „Wie viele Menschen genau in der Eigentumswohnung lebten, wussten wir nie. Es gab immer wechselnde Bewohner.“
Trotz der schrecklichen Tat kommt die 13-Jährige straffrei davon. Das Strafgesetzbuch (Paragraf 19) sagt: „Strafunmündig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.“
Das Leipziger Familiengericht könnte jedoch die Unterbringung des Mädchens in einem Heim anordnen.
Trotzdem wurden am frühen Samstagnachmittag die Polizeiarbeiten am Tatort fortgesetzt: Kriminalisten sicherten Spuren in der Wohnung der Familie. Es muss ohne jeden Zweifel nachgewiesen werden, dass die 13-Jährige bei der Bluttat wirklich alleinverantwortlich handelte.
Bild Zeitung
Als die Eltern nicht zu Hause waren, griff sie zum Messer
Familiendrama in Leipzig +++ Mädchen stirbt kurz nach der Tat
Leipzig – Plötzlich ging ihre große Schwester mit dem Messer auf sie los ... Ein furchtbares Familiendrama hat sich am Freitagabend in Leipzig abgespielt. Als die Eltern nicht zu Hause waren, hat eine 13-Jährige ihre kleine Schwester (7) so schwer verletzt, dass das Mädchen noch am Abend im Krankenhaus verstarb.
Auch am Samstag sind die Hintergründe der Tat noch völlig unklar. Laut Polizeisprecherin Josephin Sader (33) ging der Notruf gegen 19.15 Uhr in der Rettungs-Leitstelle ein. Wie BILD erfuhr, hatte die 13-Jährige selbst den Notruf gewählt.
Kind starb im Krankenhaus
Als die Retter in der Erdgeschoss-Wohnung im Mehrfamilienhaus in der Kulkwitzer Straße in Leipzig-Kleinzschocher eintrafen, fanden sie das 7-jährige Mädchen schwer verletzt vor. Polizeisprecherin Sader zu BILD: „Nach den Ermittlungen handelt es sich um Stichverletzungen.“ Wie BILD erfuhr, war die Tatwaffe ein Messer.
Das Kind kam mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus, wo es wenig später verstarb.
Nach den bisherigen Erkenntnissen von Polizei und Staatsanwaltschaft verursachte ihre große Schwester die tödlichen Verletzungen. „Die 13-Jährige wird derzeit in einer Fachklinik behandelt“, so Sader. Sie wurde noch nicht vernommen. Unklar ist, ob dem Verbrechen ein Streit vorausgegangen ist.
13-Jährige laut Gesetz nicht strafmündig
Nach BILD-Informationen soll die Familie aus Serbien stammen. Eine Anwohnerin: „Wir haben die Mutter immer bei offenem Fenster kochen gesehen.“ Ein Nachbar: „Wie viele Menschen genau in der Eigentumswohnung lebten, wussten wir nie. Es gab immer wechselnde Bewohner.“
Trotz der schrecklichen Tat kommt die 13-Jährige straffrei davon. Das Strafgesetzbuch (Paragraf 19) sagt: „Strafunmündig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.“
Das Leipziger Familiengericht könnte jedoch die Unterbringung des Mädchens in einem Heim anordnen.
Trotzdem wurden am frühen Samstagnachmittag die Polizeiarbeiten am Tatort fortgesetzt: Kriminalisten sicherten Spuren in der Wohnung der Familie. Es muss ohne jeden Zweifel nachgewiesen werden, dass die 13-Jährige bei der Bluttat wirklich alleinverantwortlich handelte.
Bild Zeitung