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- Out 5, 2021
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Auch wenn es von oben laut wird:
An die Decke Klopfen kann 300 Euro kosten
Wenn es von oben laut wird, kann das ganz schön nerven. Dennoch ist Selbsthilfe hier keine gute Idee.
Denn: Satte 300 Euro Schmerzensgeld muss eine Münchnerin an ihre Nachbarn zahlen, weil sie immer wieder wegen angeblichen Lärms an die Decke geklopft hat. So urteilte das Amtsgericht München am Montag.
Klopfen ist keine Notwehr
Das wiederholte Klopfen einer Mieterin gegen die Decke der über ihr gelegenen Wohnung wegen angeblichen Lärms einer Industrienähmaschine ist keine Notwehr, entschied das Gericht.
Die Klopferin muss nicht nur 300 Euro Schmerzensgeld an ihre Nachbarin zahlen. Sie hat auch Äußerungen über diese unterlassen. Die Frau und ihr Ehemann hatten wegen stressbedingter Folgen der Klopferei geklagt.
Der Klopf-Fall
Die Mietparteien befinden sich laut Gericht in einem Mehrfamilienhaus in München. „Die Klägerin gab an, dass die Beklagte seit August 2022 bis April 2023 in mindestens 500 Fällen mit einem nicht näher bekannten Gegenstand an die Wohnungsdecke geklopft habe“, berichtet die Nachrichtenagentur AFP.
Deshalb verlangte die Nachbarin ein Ende des Klopfens. Zudem das Unterlassen der Behauptung, sie verursache mit einer Industrienähmaschine ruhestörenden Lärm. Außerdem forderte sie 1000 Euro Schmerzensgeld.
Das Gericht gab der Klägerin recht. Nur das Schmerzensgeld wurde auf 300 Euro reduziert.
Lärm oder nicht?
Vor Gericht habe die Beklagte das Klopfen als Notwehr wegen der Lärmbelästigung bezeichnet. Sie hatte sich demnach bereits im Sommer 2022 an die Gemeinde gewandt. Doch bei einer Vorortbesichtigung wurde festgestellt: Die Nähmaschine war nicht durch die Decke zu hören. Dennoch habe die Klägerin die Nähmaschine entfernt.
Das Amtsgericht nannte die Klopf-Attacken ungerechtfertigt. Die Frau habe auch nicht nachweisen können, dass aus der Nachbar-Wohnung störende Geräusche einer Nähmaschine gekommen seien.
Doch selbst wenn hätte die Mieterin nicht durch ständiges Klopfen reagieren dürfen. Stattdessen hätte sie selbst klagen müssen, was sie aber nicht getan habe.
Bild Zeitung
An die Decke Klopfen kann 300 Euro kosten
Wenn es von oben laut wird, kann das ganz schön nerven. Dennoch ist Selbsthilfe hier keine gute Idee.
Denn: Satte 300 Euro Schmerzensgeld muss eine Münchnerin an ihre Nachbarn zahlen, weil sie immer wieder wegen angeblichen Lärms an die Decke geklopft hat. So urteilte das Amtsgericht München am Montag.
Klopfen ist keine Notwehr
Das wiederholte Klopfen einer Mieterin gegen die Decke der über ihr gelegenen Wohnung wegen angeblichen Lärms einer Industrienähmaschine ist keine Notwehr, entschied das Gericht.
Die Klopferin muss nicht nur 300 Euro Schmerzensgeld an ihre Nachbarin zahlen. Sie hat auch Äußerungen über diese unterlassen. Die Frau und ihr Ehemann hatten wegen stressbedingter Folgen der Klopferei geklagt.
Der Klopf-Fall
Die Mietparteien befinden sich laut Gericht in einem Mehrfamilienhaus in München. „Die Klägerin gab an, dass die Beklagte seit August 2022 bis April 2023 in mindestens 500 Fällen mit einem nicht näher bekannten Gegenstand an die Wohnungsdecke geklopft habe“, berichtet die Nachrichtenagentur AFP.
Deshalb verlangte die Nachbarin ein Ende des Klopfens. Zudem das Unterlassen der Behauptung, sie verursache mit einer Industrienähmaschine ruhestörenden Lärm. Außerdem forderte sie 1000 Euro Schmerzensgeld.
Das Gericht gab der Klägerin recht. Nur das Schmerzensgeld wurde auf 300 Euro reduziert.
Lärm oder nicht?
Vor Gericht habe die Beklagte das Klopfen als Notwehr wegen der Lärmbelästigung bezeichnet. Sie hatte sich demnach bereits im Sommer 2022 an die Gemeinde gewandt. Doch bei einer Vorortbesichtigung wurde festgestellt: Die Nähmaschine war nicht durch die Decke zu hören. Dennoch habe die Klägerin die Nähmaschine entfernt.
Das Amtsgericht nannte die Klopf-Attacken ungerechtfertigt. Die Frau habe auch nicht nachweisen können, dass aus der Nachbar-Wohnung störende Geräusche einer Nähmaschine gekommen seien.
Doch selbst wenn hätte die Mieterin nicht durch ständiges Klopfen reagieren dürfen. Stattdessen hätte sie selbst klagen müssen, was sie aber nicht getan habe.
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