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- Out 5, 2021
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Mord an Valeriia (†9):
Anwalt fordert Begutachtung des Angeklagten
Chemnitz – Wende im Prozess um den Mord an der kleinen Valeriia (†9). Der Anwalt des mutmaßlichen Killers Jörg Neuber forderte zu Beginn des 3. Verhandlungstages plötzlich ein psychiatrisches Gutachten über die Schuldfähigkeit seines Mandanten.
Neuber: „Andrei P. ist nicht vorbestraft. Er könnte eine wahnhafte Eifersuchtsstörung haben, die zu einer verminderten Schuldfähigkeit geführt hat.“ Zudem führte der Anwalt das merkwürdige Verhalten seines Mandanten an den ersten beiden Prozesstagen an.
Andrei P. bestreitet am Tattag überhaupt in Döbeln gewesen zu sein, obwohl seine Mitbewohner in Prag vor Gericht seine Abwesenheit bestätigten und Überwachungskameras sowie seine Handydaten eindeutig seinen Weg von Valeriias Wohnung bis zum Tatort und zurück nach Tschechien belegen.
Mutmaßlicher Killer schaut sich Valeriias Obduktionsfotos an
Im Prozess forderte der mutmaßliche Killer ein neues Ermittlungsverfahren, bestand darauf, selbst Zeugen zu befragen und überhäufte Valeriias Mutter mit Vorwürfen und Fragen nach Beziehungen zu anderen Männern. Unfassbar: Als der Gerichtsmediziner am Richtertisch die Obduktionsfotos von Valeriia erklärt, stellt sich Andrei P. ganz nach vorn, um die Bilder anzusehen.
Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen im Prozess
Zum 3. Prozesstag am Montag hatte das Landgericht Chemnitz die Sicherheitsvorkehrungen verschärft, nachdem Andrei P. in der JVA Zwickau von drei Mitgefangenen verprügelt wurde. Er erlitt Hämatome u.a. am linken Auge, das er unter seiner Kapuze versuchte zu verstecken.
Vor dem Prozess mussten alle Besucher ihre Taschen abgeben, auch Journalisten wurden durchsucht. Im Saal saßen vier Polizeibeamte. Die Zahl der Justizbediensteten wurde deutlich erhöht. Sämtliche Fenster des Verhandlungssaales wurden durch Rollos verdunkelt.
Am Montag erschien erstmals der Vater des ermordeten ukrainischen Mädchens, der als Nebenkläger im Prozess auftritt. Roman H. (32) blieb in der Ukraine, um gegen Putins Truppen zu kämpfen. Der Vater rang sichtlich mit der Fassung, als er den Angeklagten zum ersten Mal sah.
Das Landgericht Chemnitz wird jetzt entscheiden, ob ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben wird. Die Staatsanwaltschaft trat dem nicht entgegen. Unklar blieb, warum nicht schon während des Ermittlungsverfahrens ein Gutachter beauftragt wurde, wie es bei Mordanklage üblich ist.
Bild Zeitung
Anwalt fordert Begutachtung des Angeklagten
Chemnitz – Wende im Prozess um den Mord an der kleinen Valeriia (†9). Der Anwalt des mutmaßlichen Killers Jörg Neuber forderte zu Beginn des 3. Verhandlungstages plötzlich ein psychiatrisches Gutachten über die Schuldfähigkeit seines Mandanten.
Neuber: „Andrei P. ist nicht vorbestraft. Er könnte eine wahnhafte Eifersuchtsstörung haben, die zu einer verminderten Schuldfähigkeit geführt hat.“ Zudem führte der Anwalt das merkwürdige Verhalten seines Mandanten an den ersten beiden Prozesstagen an.
Andrei P. bestreitet am Tattag überhaupt in Döbeln gewesen zu sein, obwohl seine Mitbewohner in Prag vor Gericht seine Abwesenheit bestätigten und Überwachungskameras sowie seine Handydaten eindeutig seinen Weg von Valeriias Wohnung bis zum Tatort und zurück nach Tschechien belegen.
Mutmaßlicher Killer schaut sich Valeriias Obduktionsfotos an
Im Prozess forderte der mutmaßliche Killer ein neues Ermittlungsverfahren, bestand darauf, selbst Zeugen zu befragen und überhäufte Valeriias Mutter mit Vorwürfen und Fragen nach Beziehungen zu anderen Männern. Unfassbar: Als der Gerichtsmediziner am Richtertisch die Obduktionsfotos von Valeriia erklärt, stellt sich Andrei P. ganz nach vorn, um die Bilder anzusehen.
Erhöhte Sicherheitsvorkehrungen im Prozess
Zum 3. Prozesstag am Montag hatte das Landgericht Chemnitz die Sicherheitsvorkehrungen verschärft, nachdem Andrei P. in der JVA Zwickau von drei Mitgefangenen verprügelt wurde. Er erlitt Hämatome u.a. am linken Auge, das er unter seiner Kapuze versuchte zu verstecken.
Vor dem Prozess mussten alle Besucher ihre Taschen abgeben, auch Journalisten wurden durchsucht. Im Saal saßen vier Polizeibeamte. Die Zahl der Justizbediensteten wurde deutlich erhöht. Sämtliche Fenster des Verhandlungssaales wurden durch Rollos verdunkelt.
Am Montag erschien erstmals der Vater des ermordeten ukrainischen Mädchens, der als Nebenkläger im Prozess auftritt. Roman H. (32) blieb in der Ukraine, um gegen Putins Truppen zu kämpfen. Der Vater rang sichtlich mit der Fassung, als er den Angeklagten zum ersten Mal sah.
Das Landgericht Chemnitz wird jetzt entscheiden, ob ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben wird. Die Staatsanwaltschaft trat dem nicht entgegen. Unklar blieb, warum nicht schon während des Ermittlungsverfahrens ein Gutachter beauftragt wurde, wie es bei Mordanklage üblich ist.
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