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Gegen Stütze-Abzocker:
Arbeitsagentur will Daten-Polizei aufbauen


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Berlin – Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will mit einer Daten-Polizei gegen Abzocker mobil machen. In einer Anhörung im Bundestag an diesem Montag kündigt die Agentur den Aufbau einer „zentralisierten Struktur“ an, um den „systematischen, organisierten Leistungsmissbrauch“ durch Stützeempfänger zu bekämpfen.

Die neue Einheit soll mit Datenanalysen Tatmuster erkennen, um dann „auch im internationalen Kontext“ gegen möglichen Missbrauch vorgehen zu können. Der Bundestag soll dafür nun die rechtlichen Möglichkeiten schaffen. Den Einsatz der Daten-Polizei hat die BA bereits in zwei regionalen Projekten getestet und dabei gute Erfahrungen gemacht.

Zwar würde der bundesweite Aufbau ab 2027 etwa 10,5 Millionen Euro kosten. Aber durch vermiedene Zahlungen und zurückgeholte Leistungen würde „durch jeden investierten Euro mehr als das Dreifache eingespart werden können“, heißt es in der Stellungnahme. Außerdem schlägt die BA eine Rechtsänderung vor, um endlich eine Statistik „zum Leistungsmissbrauch“ einführen zu können.

Kampf gegen Schwarzarbeit und Mindestlohn-Betrug

Das neue Grundsicherungsgesetz sieht bereits zusätzliche Maßnahmen vor, um Leistungsmissbrauch durch Stützeempfänger zu verhindern. So werden die Jobcenter künftig verpflichtet, „Anhaltspunkte für vorsätzliche Schwarzarbeit oder die Unterschreitung des gesetzlichen Mindestlohns“ an den Zoll weiterzuleiten, der für die Schwarzarbeitsbekämpfung zuständig ist. Verdachtsmomente könnten sich aus „Hinweisen Dritter oder aus eigenen Erkenntnissen der Jobcenter ergeben“, heißt es in der Begründung des Gesetzes. So könne im Rahmen von Datenabgleichen oder aufgrund von Beobachtungen des Außendienstes der Jobcenter bekannt werden, dass ein Stützeempfänger Einkünfte aus Werk- oder Dienstleistungen erzielt.

Härtere Strafen für Arbeitgeber geplant

Mit härteren Strafen müssen auch Arbeitgeber rechnen, die Bezieher von Grundsicherung bei sich schwarzarbeiten lassen oder Scheinarbeitsverhältnisse anmelden. Sie sollen künftig für die Rückzahlung der zu Unrecht bezogenen Gelder haften müssen. Damit sende die Regelung ein klares Signal, „dass Schwarzarbeit sowohl auf Seiten der Leistungsberechtigten als auch der Arbeitgeber“ nicht geduldet wird.

Im Gesetzentwurf heißt es: „Werden Sozialleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen, schadet das der Akzeptanz des Sozialstaats und missachtet die Leistung all derer, die mit ihren Steuern und Beiträgen solidarisch das Sozialsystem tragen.“


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