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Bettelei-Verbot "Überraschung" in der Märei

Roter.Teufel

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Bettelei-Verbot
"Überraschung" in der Märei


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Das Innenministerium hatte die Änderung des Polizeireglements gestoppt. Die Stadt Luxemburg hat drei Monate Zeit, um Einspruch einzulegen.

Ende März hatte die Stadt Luxemburg ein neues Polizeireglement gestimmt. Für Unstimmigkeiten hatte im Gemeinderat dabei das in Artikel 42 vorgesehene Verbot der Bettelei – zumindest zu gewissen Zeiten und in gewissen Straßen – geführt. Am Ende hatte man die Änderungen nach drei Stunden Diskussionen mit den Stimmen der Mehrheit angenommen.

Dennoch wird es nicht zu dieser Anpassung kommen. Das Innenministerium hat das Vorgehen nun gestoppt. „Juristisch können wir den Artikel nicht genehmigen“, erklärte Taina Bofferding (LSAP) am Dienstag bei einer Pressekonferenz.

Die Begründung der Stadt Luxemburg reicht der Innenministerin nicht aus, damit das Reglement juristisch die Straße hält. „Wenn jemand mit einem Becher in der Straße sitzt, stellt dies keine Gefahr dar“, so die LSAP-Ministerin: „Es geht nicht darum, ob ich dieses Reglement als gute oder schlechte Entscheidung sehe. Die Rolle des Innenministeriums ist es, das Reglement juristisch zu kontrollieren“, sagt Bofferding.

Dennoch erwähnte sie: „Wir verschließen uns nicht der Realität, das Thema ist noch nicht abgeschlossen. Die Stadt Luxemburg hat bereits zahlreiche Maßnahmen eingeführt. Es gibt nicht die eine Lösung. Aber wir müssen diesen Menschen helfen.“
Stadt Luxemburg will Einspruch einlegen

Außerdem sei Artikel 42 nicht konform zu nationalem und internationalem Recht, so dir Argumentation des Innenministeriums. Das Strafgesetzbuch verbietet durch den Artikel 342 die organisierte Bettelei. „2008 wurde die einfache Bettelei explizit aus dem Code pénal herausgenommen“, erklärt Bofferding.

Auf internationalem Plan beruft sich das Innenministerium auf den Fall Lacatus, der Anfang 2021 vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg verhandelt wurde. Der Gerichtshof sprach sich für eine Bettlerin aus. Sie habe „das Recht, ihre Not auszudrücken und zu versuchen, dieser Not mit den Mitteln der Bettelei Abhilfe zu verleihen“.

Die Gemeinde wurde am Montag über die Entscheidung in Kenntnis gesetzt und hat nun drei Monate Zeit, um beim Verwaltungsgericht Einspruch einzulegen. Wie die Verantwortlichen der Stadt Luxemburg am Dienstagnachmittag mitteilten, wird man denn auch einen Anwalt beauftragen, um Einspruch (Recours en annulation) vor dem Verwaltungsgericht einzureichen. „Wir sind sehr überrascht von dieser Entscheidung“, erklärte Bürgermeisterin Lydie Polfer (DP).

Teil-Genehmigung für das Reglement

Polfer und der Erste Schöffe Serge Wilmes (CSV) argumentieren am Dienstagnachmittag, dass sich die Situation in den vergangenen Jahren verschlimmert habe und dass jahrelang nichts passiert ist und fragten sich, ob das Innenministerium „in einer anderen Realität lebt“. Sogar einen Anruf aus dem Innenministerium selbst habe es gegeben, um sich über einen Bettler vor deren Tür zu beschweren.

Dass die Stadt Luxemburg gegen nationales und internationales Recht verstoßen habe, wiesen beide von sich: „Wir haben auch sehr gute Juristen und diese haben sich alles angeschaut.“

Lydie Polfer widersprach außerdem einer Aussage von Taina Bofferding, dass es im Vorfeld keine Gespräche gegeben hätte zu diesem Thema. „Unsere Mitarbeiter standen in Kontakt mit Mitarbeitern des Innenministeriums.“

Das Polizeireglement erhielt eine Teil-Genehmigung, wobei Artikel 42 nicht angewandt werden kann. Regelungen, wie sie in der Hauptstadt vorgesehen waren, gibt es auch in anderen Gemeinden. Diekirch und Ettelbrück hatten 2020 respektiv 2021 ihre Polizeireglemente geändert. In Düdelingen besagt seit 2010 ein Artikel im Polizeireglement, dass der Bürgermeister die Bettelei in der Gemeinde auf spezifische Standorte und Zeitpunkte beschränken kann. Taina Bofferding sagte am Dienstagmorgen, dass es Kontakt mit den Gemeinden gebe und diese die Bestimmungen aus ihrem Polizeireglement nehmen wollen.

Lydie Polfer prangerte diesbezüglich Folgendes an: „Auch wenn das Innenministerium die Polizeireglemente erst ab diesem Jahr genehmigen muss, hätte das Ministerium bei den anderen Gemeinden bereits einschreiten können. Dies sieht das Gemeindegesetz vor.“

Wenig überraschend zeigte sich die Opposition, die gegen die Änderungen gestimmt hatte, zufrieden mit dieser Entscheidung. Die LSAP-Sektion Stad beschreibt das angestrebte Verbot als „populistische Herangehensweise“. Rat Guy Foetz von Déi Lénk spricht von „Opportunismus“.


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