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- Out 5, 2021
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Bremerhaven:
Polizei stoppt E-Scooter mit zwei Fahrern
+++ Polizei-Meldung +++
Bremerhaven – Zwei Männer auf einem E-Scooter sorgten am 18.08.2025 um 18.00 Uhr für Aufsehen bei der Polizei in Bremerhaven-Mitte.
Die Beamten beobachteten, wie der E-Scooter in der Pestalozzistraße gleich zwei rote Ampeln missachtete. An der Kreuzung zur Wiener Straße und später an der Kreuzung Pestalozzistraße/Dresdener Straße fuhr das Duo über Rot.
Die Polizei stoppte die Fahrt und konfrontierte den 28-jährigen Fahrer mit den Rotlichtverstößen sowie der unerlaubten Personenbeförderung. Dafür droht ihm ein Bußgeld von knapp 100 Euro. Die Weiterfahrt zu zweit wurde den 28 und 25 Jahre alten Männern untersagt.
Die Polizei erinnert: E-Scooter dürfen nur mit allgemeiner oder Einzelbetriebserlaubnis und gültiger Versicherungsplakette auf die Straße. Zwei unabhängige Bremsen, Beleuchtung und eine Klingel sind Pflicht. Eine Straßenzulassung gemäß StVZO ist erforderlich. Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und die Promillegrenzen wie bei anderen Kraftfahrzeugen beachten.
E-Scooter gehören auf Radwege oder die Fahrbahn, nicht auf Gehwege. Sie dürfen nur von einer Person genutzt werden. Mehrere Scooter müssen hintereinander fahren. Beim Abbiegen sind Handzeichen oder Blinker zu nutzen. Es darf nicht freihändig gefahren werden. E-Scooter werden abgestellt wie Fahrräder. Die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung ist verboten. Die Polizei empfiehlt ausdrücklich das Tragen eines Helmes.
Wer technische Veränderungen am Scooter vornimmt, riskiert ein Strafverfahren.
Dieser Text basiert auf einer offiziellen Behörden-Information und wurde mit Hilfe von KI erstellt.
Bild Zeitung
Polizei stoppt E-Scooter mit zwei Fahrern
+++ Polizei-Meldung +++
Bremerhaven – Zwei Männer auf einem E-Scooter sorgten am 18.08.2025 um 18.00 Uhr für Aufsehen bei der Polizei in Bremerhaven-Mitte.
Die Beamten beobachteten, wie der E-Scooter in der Pestalozzistraße gleich zwei rote Ampeln missachtete. An der Kreuzung zur Wiener Straße und später an der Kreuzung Pestalozzistraße/Dresdener Straße fuhr das Duo über Rot.
Die Polizei stoppte die Fahrt und konfrontierte den 28-jährigen Fahrer mit den Rotlichtverstößen sowie der unerlaubten Personenbeförderung. Dafür droht ihm ein Bußgeld von knapp 100 Euro. Die Weiterfahrt zu zweit wurde den 28 und 25 Jahre alten Männern untersagt.
Die Polizei erinnert: E-Scooter dürfen nur mit allgemeiner oder Einzelbetriebserlaubnis und gültiger Versicherungsplakette auf die Straße. Zwei unabhängige Bremsen, Beleuchtung und eine Klingel sind Pflicht. Eine Straßenzulassung gemäß StVZO ist erforderlich. Fahrer müssen mindestens 14 Jahre alt sein und die Promillegrenzen wie bei anderen Kraftfahrzeugen beachten.
E-Scooter gehören auf Radwege oder die Fahrbahn, nicht auf Gehwege. Sie dürfen nur von einer Person genutzt werden. Mehrere Scooter müssen hintereinander fahren. Beim Abbiegen sind Handzeichen oder Blinker zu nutzen. Es darf nicht freihändig gefahren werden. E-Scooter werden abgestellt wie Fahrräder. Die Nutzung eines Mobiltelefons ohne Freisprecheinrichtung ist verboten. Die Polizei empfiehlt ausdrücklich das Tragen eines Helmes.
Wer technische Veränderungen am Scooter vornimmt, riskiert ein Strafverfahren.
Dieser Text basiert auf einer offiziellen Behörden-Information und wurde mit Hilfe von KI erstellt.
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