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CGFP wirft Regierung Vertragsbruch vor

Roter.Teufel

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CGFP wirft Regierung Vertragsbruch vor

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Die Staatsbeamtengewerkschaft wehrt sich gegen die Wiedereinführung eines Bewertungssystems innerhalb der Armee. Minister Bausch reagiert.

Im Rahmen des jüngsten Gehälterabkommens wurde das Bewertungssystem im gesamten öffentlichen Dienst abgeschafft. Dass die Regierung nun im Kontext des Gesetzentwurfs 7880 zur Reform der Armee wieder ein Benotungssystem für Militärangehörige einführen will, wird von der Staatsbeamtengewerkschaft CGFP scharf kritisiert. Vor der Abstimmung am Freitag im Parlament warnt sie via Kommuniqué vor „einem gefährlichen Präzedenzfall“.

Die Minister François Bausch (Verteidigung, Déi Gréng) und Marc Hansen (Fonction publique, DP) hätten in einer Unterredung bekräftigt, sich zum Gehälterabkommen zu bekennen. Diesen Worten sollten sie Taten folgen lassen, fordert die CGFP, die unterstreicht, dass „es keine übergreifende internationale Norm gibt, die die Armeeführung dazu zwingen würde, eine Bewertung der beruflichen, ethischen (!) und physischen Qualitäten‘ einzuführen“.

Schlichtungsverfahren gegen die Regierung

Der CGFP-Nationalvorstand hatte am Dienstag in einer Dringlichkeitssitzung beschlossen, ein Schlichtungsverfahren gegen die Regierung in die Wege zu leiten. Der Dreierkoalition wird „schlechte politische Stil“ und „eindeutiger Vertragsbruch“ vorgeworfen, das Bewertungssystem als „sinnlos“ beschrieben. Die Staatsbeamtengewerkschaft will sich „mit allen zur Verfügung stehenden gewerkschaftlichen Mitteln gegen jegliche Abweichungen vom Gehälterabkommen geschlossen zur Wehr setzen“.

An die Abgeordneten aller Parteien geht der Appell, den betreffenden Passus zur Wiedereinführung des Bewertungssystems zu streichen, „bevor darüber abgestimmt wird“. Die Behauptung, eine Überarbeitung des Gesetzentwurfs sei nicht so schnell zu bewerkstelligen, will die CGFP nicht gelten lassen.
Bausch: Beurteilungssystem gibt es seit 70 Jahren

Am Dienstagnachmittag reagierte Verteidigungsminister François Bausch mit einer langen Erklärung. Das System des Aufstiegs in militärische Dienstgrade und die Modalitäten des Artikels 32 seien kein neues System, betonte er. „Die Statuten der verschiedenen militärischen Laufbahnen sahen seit 1954 ein Beurteilungssystem vor. Artikel 32 überträgt also lediglich das armeespezifische Beurteilungssystem in sein Organisationsgesetz, nachdem der Staatsrat dazu Stellung genommen hat.“

Das Beurteilungssystem sei für die Gewährleistung der Sicherheit der eingesetzten Soldaten von entscheidender Bedeutung, so Bausch weiter. Ein Aufstieg in militärische Ränge gehe mit einer Zunahme der Verantwortung auf militärischer Ebene einher. „Konkret bedeutet dies, dass ein für eine Einheit verantwortlicher Soldat nicht nur für sein eigenes Leben und seine eigenen Handlungen verantwortlich ist, sondern auch für die seiner Einheit. Daher ist es unumgänglich, die Qualitäten des Personals, das in militärische Ränge aufsteigt, zu überprüfen. Nur Personen, die die erforderlichen Eigenschaften erfüllen, sollten in der Lage sein, das Personal unter ihrer Verantwortung zu befehligen“, verteidigt der Minister den betreffenden Passus.

Die NATO und die EU, die Bezugsinstitutionen für die luxemburgische Verteidigung, würden eine immer fortschrittlichere Interoperabilität und Zusammenarbeit verlangen. Es sei unerlässlich, dass die Armee, ebenso wie die anderen NATO- und EU-Armeen, über ein Beurteilungssystem für die Zusammenarbeit mit anderen Streitkräften verfügt, bekräftigt Bausch.

Die Verabschiedung des Gesetzentwurfs sei von entscheidender Bedeutung, um den Armeeangehörigen den Zugang zu den neuen Laufbahnen und beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten zu ermöglichen, die mit Gesetzentwurf 7880 eingeführt werden sollen, hält er auch noch fest.

Luxemburger Wort
 
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