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Darum werden die Polizisten freigesprochen

Roter.Teufel

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Apotheker verletzt
Darum werden die Polizisten freigesprochen


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Rüsselsheim – Freispruch trotz Prügel!

Die Polizisten Bahattin D. (33) und Juliano F. (24) mussten sich vor dem Amtsgericht Rüsselsheim wegen Körperverletzung im Amt verantworten. Sie hatten den Kelsterbacher Apotheker Dr. Osman O. (37) festgenommen – zuvor kam's zu Gerangel, einer der Polizisten schlug O. mit einem Schlagstock auf das Bein – Prellungen, Hämatome am Oberschenkel.

Rückblick: Im September 2021 wollte O., der sich selbst als „Apotheker“ vorstellte, zwei Polizisten von seinen (privaten) Kundenparkplätzen vertreiben. Die hatten die Freifläche für eine spontane Verkehrskontrolle genutzt: Der nicht angeschnallte BMW-Fahrer Tim F. (59) sollte überprüft werden.

Der Beamte D. forderte den hünenhaften Apotheker auf, sich auszuweisen (obwohl die Polizeistation direkt gegenüber ist). Der Ausweis war aber in der Apotheke. Schließlich bezog Dr. O. zwei Schläge auf den Oberschenkel mit dem Polizei-Schlagstock. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden Beamten Körperverletzung im Amt vor.

Am Montag die Kehrtwende: Der Oberstaatsanwalt erkannte, dass der Beamte Juliano F., der erst seit einem halben Jahr im Dienst ist, nicht beteiligt war. Er habe die Bodycam angeschaltet, Zeugen befragt, Verstärkung angefordert. Forderung: Freispruch. Bahattin D., der seit 12 Jahren im Dienst ist und der den Knüppel angewandt hat, soll zu 90 Tagessätzen verdonnert werden. Er wäre damit vorbestraft.

Die Richterin urteilte trotzdem auf Freispruch. Begründung: Der Apotheker habe die Beamten bei einem laufenden Polizei-Einsatz gestört. Zeugenaussagen hätten Widersprüchliches formuliert. Die Beamten hätten nur einen Bruchteil gehabt, um die Situation einzuschätzen. „Es war kein strafbares Verhalten. Ob sie sich besonders besonnen verhalten haben, ist eine andere Frage“, so die Amtsrichterin.


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