Portal Chamar Táxi

Notícias E-MobilitätDer Staat zahlt weniger und es gibt strengere Bestimmungen – ausgenommen sind die Cargo-Bikes

Roter.Teufel

Sub-Administrador
Team GForum
Entrou
Out 5, 2021
Mensagens
52,940
Gostos Recebidos
1,471
E-MobilitätDer Staat zahlt weniger und es gibt strengere Bestimmungen – ausgenommen sind die Cargo-Bikes

988334.jpeg


Ab Dienstag gelten neue Prämien für umweltfreundlichere Technologien. Es geht vor allem um die Anschaffung von E-Bikes und E-Autos. Es gibt weniger Geld und es gelten neue Bestimmungen. Eine Ausnahme sind die Cargo-Bikes. Ein grober Überblick.

Irina Moons schwört auf ihr Cargo-Bike. Mit dem Auto durch Esch? „Nein, danke!“, sagt sie. „Mit meinem Cargo-Bike komme ich überall hin, schneller als mit dem Auto und ich muss mir keine Sorgen um einen Parkplatz machen.“ Seit sechs Jahren sei ihr das Transportfahrrad ein treuer Begleiter. Mit den beiden Kindern und dem Hund fahre sie täglich durch die „Minettemetropole“. In den Kindergarten, ins Naturschutzgebiet Ellergronn, in die Kulturfabrik, zum Einkaufen und natürlich auch zur Arbeit ins „Webdesign Studio Raclette“, ihr Atelier in der Dicks-Straße. Bald wolle sie sich ein neues Modell anschaffen. Deshalb freue es sie, dass die Anschaffungsprämie für Cargo-Bikes nun nicht nur weiterbesteht, sondern vielleicht auch erhöht werden soll.

Da hat Irina recht. Ab heute, dem 1. Oktober, wird nämlich eine neue finanzielle Unterstützung in Höhe von 50 Prozent der Kosten des Fahrzeugs ohne Mehrwertsteuer, jedoch nicht mehr als 1.000 Euro, für spezielle Fahrräder und Pedelecs eingeführt. Diese Fortbewegungsmittel, Lastenrad oder Cargo-Bike, müssen dazu bestimmt sein, hinter und/oder vor dem Fahrer größere Lasten, Personen und/oder Güter zu transportieren als auf einem herkömmlichen Fahrrad.

Unterstützung für andere Fahrradtypen gibt es leider nicht mehr oder nur noch unter strengeren Bedingungen. Ab heute wird die finanzielle Unterstützung für Fahrräder und Fahrräder mit Trethilfe (die Hälfte der Kosten ohne TVA) eingeschränkt. Auf höchstens 600 Euro und dann aber nur auf Personen, die zum Zeitpunkt des Kaufs in einem Haushalt leben, der die Teuerungszulage oder die Energieprämie erhält.

Diese neue Beihilferegelung gilt laut offizieller Mitteilung für zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 30. Juni 2026 gekaufte Fahrräder. Die Prämie kann Personen mit Wohnsitz in Luxemburg für ihren persönlichen Bedarf gewährt werden. Sie kann von Erwachsenen und Minderjährigen beantragt werden. Und wichtig: Es spielt keine Rolle, wo das Fahrrad oder Pedelec gekauft wird. Es kann demnach in Luxemburg, im Ausland oder online erworben werden.

In der Gemeinde Esch werden die kommunalen Prämien so wie bisher beibehalten, auch wenn es von staatlicher Seite nichts mehr gibt, heißt es auf Nachfrage im Escher Umweltamt. Das gelte auch für die Cargo-Bikes, da soll sogar geplant sein, mehr finanzielle Hilfe zu gewähren, entschieden sei das aber noch nicht. Wie andere Gemeinden entscheiden, bleibt abzuwarten. Am besten nachfragen.

Andere Prämien

Ab dem 1. Oktober werden im Rahmen des Programms „Klimabonus Wunnen“ a „Klimabonus Mobilitéit“ ebenfalls Prämien und Bestimmungen für den Kauf eines E-Autos sowie zum Beispiel für Fotovoltaikanlagen, Wärmepumpen oder energetische Wohnungsrenovierungen angepasst oder aber auch teilweise beibehalten.

Was den „Klimabonus Mobilitéit“ anbelangt, gibt es in Zukunft weniger Geld für E-Autos als bisher. Die Prämien sind gestaffelt. Je nach Art des Fahrzeuges, Leistung oder Größe, Anzahl der Sitzplätze, zum Beispiel. Für gebrauchte E-Autos gibt es künftig einen Zuschuss von 1.500 Euro.

Alle neuen Bedingungen gelten, Stand heute, für Fahrzeuge, die zwischen dem 1. Oktober 2024 und dem 30. Juni 2026 gekauft werden. Eine nicht repräsentative Umfrage in Autohäusern zeigt, dass die Nachfrage nach E-Autos in den letzten Wochen etwas gestiegen ist.

Stichwort „Klimabonus Wunnen“. Für energiesparende Isolierungen gibt es dann aber unverändert einen Zuschuss von 25 Prozent. Auch der Zuschuss für den Wechsel von Ölheizung auf Wärmepumpe oder Holzheizung bleibt unverändert bei 50 Prozent. Bei Fotovoltaikanlagen gibt es einen Zuschuss von 50 Prozent der effektiven Kosten, ohne Mehrwertsteuer, begrenzt auf 1.250 Euro/kWp.

Genaue Informationen gibt es unter klimaagence.lu oder in Ihrer Gemeinde.

Tageblatt
 
Topo