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- Out 5, 2021
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Jobcenter verwechselt brutto und netto :
Familie darf zu viel gezahltes Bürgergeld behalten
Berlin – Eine Familie muss zu viel gezahltes Bürgergeld nicht ans Jobcenter zurückgeben. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam geurteilt.
Wegen eines Rechenfehlers hatte das Jobcenter der Familie zehn Monate lang zu viel überwiesen.
Jobcenter ging von Bruttoeinkommen aus
Nach Angaben des Gerichts bezog die Familie seit dem Jahr 2020 Leistungen vom Jobcenter. Im Februar 2021 habe der Ehemann begonnen, als Verkäufer zu arbeiten und seinen Arbeitsvertrag beim Jobcenter eingereicht.
Darin sei von einem monatlichen Gehalt von 1600 Euro netto die Rede gewesen. Doch das Jobcenter ging fälschlicherweise von einem Bruttoeinkommen aus.
Als die Behörde den Fehler bemerkte, kürzte sie die Leistungen und forderte die zu viel gezahlten 3000 Euro Bürgergeld von der Familie zurück.
Daraufhin klagte die Familie vor dem Sozialgericht in Berlin. Das Gericht wies die Klage ab, die Familie ging in Berufung. Bei einer Berufung wird der Fall in der nächsten Instanz neu verhandelt.
Urteil hätte auch anders ausfallen können
Am Landessozialgericht, der nächsten Instanz, hatte die Familie Erfolg. Die Ehefrau, die den fehlerhaften Bescheid des Jobcenters gelesen hatte, habe die Begriffe brutto und netto nicht sicher auseinanderhalten können, hieß es. Daher habe sie auf die Richtigkeit des Bescheids vertrauen dürfen und nicht grob fahrlässig gehandelt.
Maßgeblich für das Urteil war einem Gerichtssprecher zufolge die persönliche Urteilsfähigkeit der Ehefrau. Er betonte, dass das Urteil bei einer anderen Klägerin auch anders hätte ausfallen können.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Eine Revision hat das Landessozialgericht nicht zugelassen. Das Jobcenter kann nun innerhalb eines Monats beim Bundessozialgericht die Zulassung einer Revision beantragen.
Bild Zeitung
Familie darf zu viel gezahltes Bürgergeld behalten
Berlin – Eine Familie muss zu viel gezahltes Bürgergeld nicht ans Jobcenter zurückgeben. Das hat das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam geurteilt.
Wegen eines Rechenfehlers hatte das Jobcenter der Familie zehn Monate lang zu viel überwiesen.
Jobcenter ging von Bruttoeinkommen aus
Nach Angaben des Gerichts bezog die Familie seit dem Jahr 2020 Leistungen vom Jobcenter. Im Februar 2021 habe der Ehemann begonnen, als Verkäufer zu arbeiten und seinen Arbeitsvertrag beim Jobcenter eingereicht.
Darin sei von einem monatlichen Gehalt von 1600 Euro netto die Rede gewesen. Doch das Jobcenter ging fälschlicherweise von einem Bruttoeinkommen aus.
Als die Behörde den Fehler bemerkte, kürzte sie die Leistungen und forderte die zu viel gezahlten 3000 Euro Bürgergeld von der Familie zurück.
Daraufhin klagte die Familie vor dem Sozialgericht in Berlin. Das Gericht wies die Klage ab, die Familie ging in Berufung. Bei einer Berufung wird der Fall in der nächsten Instanz neu verhandelt.
Urteil hätte auch anders ausfallen können
Am Landessozialgericht, der nächsten Instanz, hatte die Familie Erfolg. Die Ehefrau, die den fehlerhaften Bescheid des Jobcenters gelesen hatte, habe die Begriffe brutto und netto nicht sicher auseinanderhalten können, hieß es. Daher habe sie auf die Richtigkeit des Bescheids vertrauen dürfen und nicht grob fahrlässig gehandelt.
Maßgeblich für das Urteil war einem Gerichtssprecher zufolge die persönliche Urteilsfähigkeit der Ehefrau. Er betonte, dass das Urteil bei einer anderen Klägerin auch anders hätte ausfallen können.
Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig. Eine Revision hat das Landessozialgericht nicht zugelassen. Das Jobcenter kann nun innerhalb eines Monats beim Bundessozialgericht die Zulassung einer Revision beantragen.
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