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- Out 5, 2021
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Bestand um 99 Prozent gefallen:
Fangverbot für Aale in Nord- und Ostsee
Um die Aale steht es miserabel in Deutschland, es gibt zu wenige. Deshalb gilt für Fischer und Angler: Hände weg von den schlangenförmigen Fischen! Zumindest für einige Monate.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat für die vom Aussterben bedrohte Fischart erneut ein halbes Jahr Schonzeit gesichert.
▶︎ Von 1. September 2024 bis 28. Februar 2025 gilt in der Nordsee ein umfassendes Fangverbot für Aale.
▶︎ Die Ostsee ist vom 15. September 2024 bis zum 16. März 2025 für den Fang gesperrt.
▶︎ Die Freizeitfischerei bleibt bis zum 31. Dezember 2024 vollständig verboten.
Der Aal-Bestand minimierte sich in den vergangenen Jahrzehnten um mehr als 99 Prozent. „Ohne besseren Schutz steht der Aal vor dem Aus – angesichts des dramatisch geringen Bestands ist es höchste Zeit zu handeln“, sagt die parlamentarische Staatssekretärin Claudia Müller (Grüne).
Neben der legalen Fischerei werden jährlich schätzungsweise etwa 100 000 ausgewachsene Aale illegal gefangen.
Schonzeit ist extrem wichtig
Die Schonzeit ermöglicht es geschlechtsreifen Aalen, ihre letzte – und sehr wichtige – Reise anzutreten: Von Deutschland aus begeben sie sich an ihren 6000 Kilometer entfernten Geburtsort, die sogenannte Sargassosee. In dem Meeresgebiet, das im Atlantik östlich von Florida liegt, laichen sie ein erstes und letztes Mal. Dann sterben sie.
Aalfischerei sichert Existenzen
In den Küstenregionen leben viele Menschen von der Fischerei – neben dem Artenschutz ein weiterer Grund, für einen ausreichenden Bestand des Aals zu sorgen.
Müller erklärt: „Aalfischerei sichert vielerorts in Deutschland Einkommen – für eine lange Lieferkette von der Fischerei bis zum Tourismus. Dem Aalbestand eine Perspektive zu geben heißt daher auch, die Existenzgrundlage von Menschen an den Küsten und im ländlichen Raum langfristig zu sichern.“
Bild Zeitung
Fangverbot für Aale in Nord- und Ostsee
Um die Aale steht es miserabel in Deutschland, es gibt zu wenige. Deshalb gilt für Fischer und Angler: Hände weg von den schlangenförmigen Fischen! Zumindest für einige Monate.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat für die vom Aussterben bedrohte Fischart erneut ein halbes Jahr Schonzeit gesichert.
▶︎ Von 1. September 2024 bis 28. Februar 2025 gilt in der Nordsee ein umfassendes Fangverbot für Aale.
▶︎ Die Ostsee ist vom 15. September 2024 bis zum 16. März 2025 für den Fang gesperrt.
▶︎ Die Freizeitfischerei bleibt bis zum 31. Dezember 2024 vollständig verboten.
Der Aal-Bestand minimierte sich in den vergangenen Jahrzehnten um mehr als 99 Prozent. „Ohne besseren Schutz steht der Aal vor dem Aus – angesichts des dramatisch geringen Bestands ist es höchste Zeit zu handeln“, sagt die parlamentarische Staatssekretärin Claudia Müller (Grüne).
Neben der legalen Fischerei werden jährlich schätzungsweise etwa 100 000 ausgewachsene Aale illegal gefangen.
Schonzeit ist extrem wichtig
Die Schonzeit ermöglicht es geschlechtsreifen Aalen, ihre letzte – und sehr wichtige – Reise anzutreten: Von Deutschland aus begeben sie sich an ihren 6000 Kilometer entfernten Geburtsort, die sogenannte Sargassosee. In dem Meeresgebiet, das im Atlantik östlich von Florida liegt, laichen sie ein erstes und letztes Mal. Dann sterben sie.
Aalfischerei sichert Existenzen
In den Küstenregionen leben viele Menschen von der Fischerei – neben dem Artenschutz ein weiterer Grund, für einen ausreichenden Bestand des Aals zu sorgen.
Müller erklärt: „Aalfischerei sichert vielerorts in Deutschland Einkommen – für eine lange Lieferkette von der Fischerei bis zum Tourismus. Dem Aalbestand eine Perspektive zu geben heißt daher auch, die Existenzgrundlage von Menschen an den Küsten und im ländlichen Raum langfristig zu sichern.“
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