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Notícias K.-o.-Tropfen sind kein „gefährliches Werkzeug“

Roter.Teufel

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Mutmaßlicher Vergewaltiger zog vor BGH: Gericht:
K.-o.-Tropfen sind kein „gefährliches Werkzeug“


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Karlsruhe – K.-o.-Tropfen sind kein gefährliches Werkzeug im Sinne des Strafgesetzbuchs! Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Die Strafe für einen mutmaßlichen Sexualstraftäter muss neu verhandelt werden; er hatte zuvor gegen sein Urteil Revision eingelegt.

Am 19. August 2022 trafen sich Ralf T. und seine damalige Verlobte mit einer weiteren Frau in der Wohnung des Geschäftsmanns in Radebeul. Laut Anklage versetzte Ralf T. die Getränke der Frauen heimlich mit Felgenreiniger. Der enthaltene Wirkstoff wirkte dabei wie K.-o.-Tropfen. Gamma-Hydroxybuttersäure.

Frau erlitt epileptische Anfälle

Staatsanwalt Daniel Rührmund im Februar vor Gericht: „Der Angeklagte missbrauchte eine der Frauen oral, dann vollzog er den Geschlechtsverkehr mit seiner wehrlosen Verlobten. Diese stand während der Tat zusätzlich unter Alkohol und Kokain.“

Seine Verlobte brach unter der Wirkung der Drogen und der Vergiftung zusammen, kam ins Krankenhaus. Sie war in Lebensgefahr, hatte epileptische Anfälle und musste intubiert werden. Es wurde Anzeige erstattet, der Fall landete vor Gericht.

Das Landgericht Dresden verurteilte den Mann schließlich im März zu drei Jahren und fünf Monaten. Er legte daraufhin Revision beim BGH ein und hatte damit nun teilweise Erfolg.

Das Landgericht hatte das Verabreichen von GBL mittels einer Pipette als Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs gewertet und den Angeklagten daher unter anderem wegen eines besonders schweren sexuellen Übergriffs verurteilt.

Problem: Ein besonders schwerer sexueller Übergriff setzt das Verwenden eines „gefährlichen Werkzeugs“ voraus, welcher ein fester Gegenstand sein muss. Der BGH urteilte, dass eine Flüssigkeit kein gefährliches Werkzeug sein kann und auch die Pipette mit welcher der Stoff ins Getränk geträufelt wurde, nicht als „gefährliches Werkzeug“ ausgelegt werden kann. Der Fall muss nun neu verhandelt werden.

Der Dresdner Strafverteidiger Robert Zukowski (46) kann den Beschluss des BGH nachvollziehen: „Ein Werkzeug ist ein fester Gegenstand, mit dem etwas geformt werden kann. Das trifft auf K.-o.-Tropfen nicht zu, die eine körperliche Reaktion hervorrufen. Daher steht nicht mehr der schwere sexuelle Übergriff, sondern ein klassischer sexueller Übergriff im Raum.
Strafe könnte milder, aber auch härter ausfallen

Der Jurist weiter: „Der Angeklagte kann aber nicht unbedingt auf ein milderes Urteil hoffen, wenn sein Fall jetzt neu verhandelt wird. Er hat seine Opfer mit K.-o.-Tropfen wehrlos gemacht, dies wird das Gericht mit Sicherheit straf schärfend werten.“

Bild Zeitung
 
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