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Keine Anklage nach tödlichem Schuss in Ettelbrück

Roter.Teufel

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Messerangriff gegen Polizisten
Keine Anklage nach tödlichem Schuss in Ettelbrück


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Ein Gericht hat entschieden, dass der Polizist in absoluter Notwehr auf den mit einem Messer bewaffneten Angreifer geschossen hat.

Es wird keine Strafverfolgung gegen den Polizeibeamten geben, der am 31. Juli 2021 in Ettelbrück auf einen Mann geschossen und diesen dabei tödlich verletzt hatte. Das teilt die Staatsanwaltschaft aus Diekirch am Mittwochnachmittag mit.

Eine Ratskammer aus Diekirch war, nachdem die Ermittlungen im Dezember abgeschlossen worden waren, zur Schlussfolgerung gelangt, dass der Polizist angesichts der Bedrohung, der er ausgesetzt war, in Notwehr gehandelt hat. Das Handeln des Beamten sei notwendig, unvermeidlich und angemessen gewesen.

Die Richter urteilen demnach auf einen Non-lieu à poursuivre. Das bedeutet, dass das Verfahren nach den Ermittlungen der Inspection générale de la police (IGP) eingestellt wird, weil diese ergeben haben, dass keine strafbare Handlung vorliegt. Zuvor hatte die mit dem Fall befasste Staatsanwaltschaft aus dem Gerichtsbezirk Diekirch einen entsprechenden Antrag gestellt.
Carjacking als Hintergrund

In ihrer Pressemitteilung greift die Staatsanwaltschaft auch noch einmal den Tatablauf auf: Am 31. Juli 2021 zwingt ein Mann dem Schreiben zufolge einen Autofahrer nach Drohungen mit seinem Messer, aus seinem Fahrzeug auszusteigen. Der Täter stiehlt den Wagen und flüchtet damit in Richtung Ettelbrück.

Bereits kurz nachdem die Polizei über den gewaltsamen Diebstahl informiert ist, entdecken Beamte das gestohlene Fahrzeug und es kommt zu einer Verfolgungsjagd. Diese endet schließlich in Ettelbrück.

Der Fahrer steigt aus dem Wagen und greift die Polizisten mit einem Messer an. Daraufhin feuert einer der Beamten einen Schuss aus seiner Dienstwaffe ab. Der Angreifer wird mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus gebracht, wo er noch am Abend seinen schweren Verletzungen erliegt.

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