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Notícias Luxemburg-Stadt / Eine Brücke für Hilfsbedürftige: Auf dem „Pont Viaduc“ darf weiter gebettelt werden

Roter.Teufel

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Luxemburg-Stadt / Eine Brücke für Hilfsbedürftige: Auf dem „Pont Viaduc“ darf weiter gebettelt werden

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An belebten Plätzen und Straßen in Luxemburg-Stadt ist das Betteln seit inzwischen fast sechs Wochen zu bestimmten Uhrzeiten untersagt. Mitten in der Hauptstadt gibt es aber einen Ort, an dem Einzelpersonen tagsüber nach wie vor um Kleingeld bitten dürfen.

Immer wieder ist das sogenannte Bettelverbot in der Hauptstadt Thema. Demnach ist es seit dem 15. Dezember zu bestimmten Uhrzeiten an festgelegten Orten nicht gestattet, Vorbeigehende um Geld zu bitten. Unter anderem in einer definierten Zone in der Oberstadt sowie in vier belebten Straßen im städtischen Bahnhofsviertel ist das der Fall. Auch auf dem „Pont Adolphe“ nahe dem Hauptgebäude der staatlichen Sparkasse gilt das Verbot. Auf einer anderen Brücke dagegen – ebenfalls mitten in der Hauptstadt – dürfen Einzelpersonen allerdings weiter betteln: auf dem „Pont Viaduc“.

Denn im umstrittenen Artikel 42 der städtischen Polizeiverordnung – der die Parks, Plätze und Straßen auflistet, an denen alle Formen des Bettelns verboten sind – wird diese Brücke nicht erwähnt. Was auf den ersten Blick kurios erscheint und nach einem Versäumnis aussieht, war laut der Stadtverwaltung aber eine überlegte Entscheidung. „Im Artikel 42 hat die Stadt Luxemburg sich bewusst auf das Gebiet beziehungsweise die Orte begrenzt, an denen eine größere Störung der öffentlichen Ordnung festgestellt wurde und an denen es dementsprechend viele Beschwerden bei der VdL gab“, heißt es von der Pressestelle der Gemeinde.

Und dazu gehört der Viadukt offiziell nicht. Die Gemeinde weist aber darauf hin, dass laut Artikel 41 das „organisierte Betteln oder das in Banden“ in der ganzen Hauptstadt, also auch auf dieser Brücke, untersagt ist. Darüber hinaus sind dann alle Formen des Bettelns von montags bis sonntags zwischen 7 und 22 Uhr auf allen Spielplätzen, in den öffentlichen Parks und an den folgenden Orten verboten: auf dem Gebiet der Oberstadt innerhalb des definierten Bereichs (siehe Karte) von Boulevard Royal, Côte d’Eich, rue du Palais de Justice, rue Wiltheim, rue Large, rue du Saint-Esprit, Plateau du Saint-Esprit und Boulevard F. D. Roosevelt.

Im Bahnhofsviertel kommen dann noch die Avenue de la Liberté, die Avenue de la Gare, der Boulevard de la Pétrusse, die Adolphe-Brücke und die rue de Strasbourg hinzu. An öffentlichen Plätzen sind es laut Polizeiverordnung der Champ du Glacis, die place de la Constitution (2*), die place de l’Europe, die place de la Gare, die place Léon XIII, die place de Paris (4), die place du Parc (7), die place de Strasbourg (6) und die place Wallis (5). Ebenfalls untersagt ist das Betteln in den städtischen Parks Parc de Cessange, Parc Edith Klein (1), Parc municipal Edouard André, Parc de Gasperich, Parc Kaltreis, Parc Laval, Parc Mansfeld, Parc de Merl, Parc Central, Parc Tony Neuman, Skatepark Dommeldange, im Skatepark Gasperich sowie im Skatepark Péitruss (3).

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