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- Out 5, 2021
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Staplerfahrer mit Behinderung verzweifelt:
Nach 44 Jahren will mich meine Firma loswerden
Herrieden (Bayern) – Günter Buckel arbeitet seit 44 Jahren in seiner Firma, ist Staplerfahrer im Schichtdienst. Doch aufgrund einer Schwerbehinderung will der 62-Jährige komplett in die Frühschicht wechseln, kämpft seit Jahren darum. Die Antwort seines Arbeitgebers: Er solle einvernehmlich kündigen und sich arbeitslos melden.
Ende 2018 erkrankte er an Depressionen. Seither hat er einen Schwerbehindertenausweis. 2020 erlitt er einen Schlaganfall, seine Wirbelsäule wurde versteift. Doch sein Arbeitgeber bleibt hart: Trotz eines Schwerbehinderungsgrades von 50 Prozent aufgrund diverser Erkrankungen und einer ärztlichen Empfehlung wird Günter Buckel die Frühschicht durch seinen Arbeitgeber verweigert.
„Ich habe mehrere ärztliche Atteste, die bestätigen, dass ich aus gesundheitlichen Gründen dringend in der Frühschicht arbeiten muss. Ich muss jeden Tag zwölf Tabletten nehmen und sechs davon abends, damit ich zur Ruhe komme. Warum wird mir das verweigert, während andere Kollegen nur Frühschicht arbeiten?“, so Buckel zu BILD.
Kündigungsfrist als Abfindung
Dann der Schock: Vor wenigen Wochen habe er durch den Personalchef der Firma ein „unmögliches Angebot“ bekommen, so Buckel.
Er solle zum 1. September 2025 im gegenseitigen Einverständnis aufhören und sich arbeitslos melden. Die siebenmonatige Kündigungsfrist sei zugleich seine Abfindung.
„Das werde ich auf keinen Fall tun. Ich werde dem Staat nicht auf der Tasche liegen. Ich will nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sein und finanzielle Einbußen bei meiner Rente haben. Der Verlust von 30 Prozent meines Lohns durch Arbeitslosigkeit ist für mich inakzeptabel“, sagt Buckel zu BILD.
Arbeitgeber lehnt Schichtwechsel ab
Daher hat er seinen Rechtsanwalt beauftragt, Klage gegen Schüller Küchen einzureichen. Der Küchenhersteller mit rund 2300 Mitarbeitern antwortet:
„Wir arbeiten aktuell intensiv an einer einvernehmlichen Lösung für alle Beteiligten. Eine Tätigkeit an seinem bisherigen Arbeitsplatz als Staplerfahrer in Normalzeit ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Im Rahmen unserer innerbetrieblichen Möglichkeiten können wir bei Schüller Küchen bis zu zwei Mitarbeitern dauerhaft Staplerfahrdienste in der Frühschicht anbieten. Aktuell sind diese verfügbaren Dienste bereits voll besetzt.“
Buckel wurde ein Job im Hochregallager angeboten. „Das geht nicht, da ich Höhenangst habe und Tabletten gegen meinen Schwindel nehmen muss“, so Buckel. Der Staplerfahrer möchte seine Arbeit, die er seit 44 Jahren macht, behalten.
Der Fall wird am 19. Mai vor dem Arbeitsgericht in Nürnberg (Bayern) verhandelt.
Bild Zeitung
Nach 44 Jahren will mich meine Firma loswerden
Herrieden (Bayern) – Günter Buckel arbeitet seit 44 Jahren in seiner Firma, ist Staplerfahrer im Schichtdienst. Doch aufgrund einer Schwerbehinderung will der 62-Jährige komplett in die Frühschicht wechseln, kämpft seit Jahren darum. Die Antwort seines Arbeitgebers: Er solle einvernehmlich kündigen und sich arbeitslos melden.
Ende 2018 erkrankte er an Depressionen. Seither hat er einen Schwerbehindertenausweis. 2020 erlitt er einen Schlaganfall, seine Wirbelsäule wurde versteift. Doch sein Arbeitgeber bleibt hart: Trotz eines Schwerbehinderungsgrades von 50 Prozent aufgrund diverser Erkrankungen und einer ärztlichen Empfehlung wird Günter Buckel die Frühschicht durch seinen Arbeitgeber verweigert.
„Ich habe mehrere ärztliche Atteste, die bestätigen, dass ich aus gesundheitlichen Gründen dringend in der Frühschicht arbeiten muss. Ich muss jeden Tag zwölf Tabletten nehmen und sechs davon abends, damit ich zur Ruhe komme. Warum wird mir das verweigert, während andere Kollegen nur Frühschicht arbeiten?“, so Buckel zu BILD.
Kündigungsfrist als Abfindung
Dann der Schock: Vor wenigen Wochen habe er durch den Personalchef der Firma ein „unmögliches Angebot“ bekommen, so Buckel.
Er solle zum 1. September 2025 im gegenseitigen Einverständnis aufhören und sich arbeitslos melden. Die siebenmonatige Kündigungsfrist sei zugleich seine Abfindung.
„Das werde ich auf keinen Fall tun. Ich werde dem Staat nicht auf der Tasche liegen. Ich will nicht auf staatliche Unterstützung angewiesen sein und finanzielle Einbußen bei meiner Rente haben. Der Verlust von 30 Prozent meines Lohns durch Arbeitslosigkeit ist für mich inakzeptabel“, sagt Buckel zu BILD.
Arbeitgeber lehnt Schichtwechsel ab
Daher hat er seinen Rechtsanwalt beauftragt, Klage gegen Schüller Küchen einzureichen. Der Küchenhersteller mit rund 2300 Mitarbeitern antwortet:
„Wir arbeiten aktuell intensiv an einer einvernehmlichen Lösung für alle Beteiligten. Eine Tätigkeit an seinem bisherigen Arbeitsplatz als Staplerfahrer in Normalzeit ist aus organisatorischen Gründen nicht möglich. Im Rahmen unserer innerbetrieblichen Möglichkeiten können wir bei Schüller Küchen bis zu zwei Mitarbeitern dauerhaft Staplerfahrdienste in der Frühschicht anbieten. Aktuell sind diese verfügbaren Dienste bereits voll besetzt.“
Buckel wurde ein Job im Hochregallager angeboten. „Das geht nicht, da ich Höhenangst habe und Tabletten gegen meinen Schwindel nehmen muss“, so Buckel. Der Staplerfahrer möchte seine Arbeit, die er seit 44 Jahren macht, behalten.
Der Fall wird am 19. Mai vor dem Arbeitsgericht in Nürnberg (Bayern) verhandelt.
Bild Zeitung