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Messer-Attacke auf US-Touristen in Dresden:
Polizei nimmt Angreifer aus Straßenbahn fest


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Dresden – Die blutige Messer-Attacke auf einen US-Touristen in Dresden: Erst wurde einer der Angreifer freigelassen, jetzt ist er doch wieder in Haft. Wie BILD erfuhr, nahm die Polizei am Dienstag Majd A. (21) fest. Der Syrer wurde am Nachmittag der Ermittlungsrichterin am Dresdner Amtsgericht vorgeführt. Sie schickte den Gewalttäter in U-Haft.

Der Kriegsflüchtling ist Mittäter der brutalen Attacke auf einen US-Bürger. Der Tourist aus New York war Sonntag kurz nach Mitternacht couragiert in der Straßenbahn-Linie 7 in Dresden eingeschritten, als zwei Männer eine junge Frau belästigten.

Tourist wollte Frauen schützen

Polizeisprecher Lukas Reumund (48): „Ein 21-jähriger US-Bürger ging dazwischen und wurde bei der anschließenden Auseinandersetzung durch einen der Täter mit einem Messer verletzt.“ Bei den Angreifern soll es sich um zwei Täter handeln.

Der Syrer Majd A. soll laut dem Überwachungsvideo aus der Straßenbahn den US-Touristen mit der Faust geschlagen haben. Anschließend kam der Haupttäter hinzu, zückte ein Messer und zerschnitt dem US-Bürger das Gesicht. Der schwer verletzte Mann kam per Rettungswagen in die Dresdner Uniklinik. Die klaffende Wunde im Gesicht musste genäht werden.

Täter geschnappt und freigelassen

Die alarmierte Polizei kam schnell und konnte, etwa 700 Meter entfernt vom Tatort, einen der Angreifer festnehmen. Das war Majd A. – der Syrer war auf einem Leihscooter geflohen.

Etwa 12 Stunden später musste die Polizei den Syrer (polizeibekannt wegen gefährlicher Körperverletzung, räuberischen Diebstahls und unerlaubter Einreise) jedoch wieder aus dem Gewahrsam entlassen. Laut Staatsanwaltschaft lagen bei ihm zum Zeitpunkt der Ermittlungen keine Haftgründe vor.
Neue Erkenntnisse nach Videoauswertung

Anfangs hatten die Ermittler wegen einfacher Körperverletzung gegen Majd A. ermittelt. Nun ist laut BILD-Informationen auf Videomaterial aus der Straßenbahn erkennbar, dass A. einen gefährlichen Gegenstand in der Faust hielt, mutmaßlich, um sein Gegenüber beim Schlag zu verletzen. Daher wertet die deutsche Justiz seine Tathandlung nunmehr als gefährliche Körperverletzung, A. muss in U-Haft. Der Haupttäter dagegen ist weiter flüchtig.

Oberstaatsanwalt Jürgen Schmidt (50): „Aus ermittlungstaktischen Gründen äußern sich die Staatsanwaltschaft Dresden und die Polizeidirektion Dresden zum Stand der Ermittlungen derzeit nicht weitergehend.“

Bild Zeitung
 
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