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Fahrverbot am Feiertag
Polizei schreibt 27 Lkw-Fahrern gebührenpflichtige Verwarnungen aus


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Die Polizei hat am 3. April 2026 auf den Autobahnen A3 und A6 gezielte Kontrollen im Schwerlastverkehr durchgeführt – mehrere Fahrer wurden gebührenpflichtig verwarnt.

Bei gezielten Verkehrskontrollen hat die Polizei am 3. April 2026 zahlreiche Verstöße im Schwerlastverkehr aufgedeckt. Im Fokus der Maßnahmen stand insbesondere die Einhaltung der Fahrverbote für Lastkraftwagen an Sonn- und Feiertagen auf den Autobahnen A3 und A6. Insgesamt missachteten 26 Lkw-Fahrer die geltenden Transitbeschränkungen und wurden entsprechend gebührenpflichtig verwarnt, geht aus dem Pressebericht der Polizei am Dienstag hervor.

Neben den Verstößen gegen das Feiertagsfahrverbot stellten die Beamten weitere Unregelmäßigkeiten fest. In vier Fällen dokumentierten sie Mängel bei der Ladungssicherung, die ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen können. Zudem ahndeten die Beamten fünf Verstöße gegen die sogenannten Lkw-Sozialvorschriften.

Auch bei der vorgeschriebenen Straßennutzungsgebühr gab es Beanstandungen: Vier Fahrer konnten keine gültige Eurovignette vorweisen. Zwei weitere waren ohne erforderliche Sondergenehmigung unterwegs, obwohl ihre Fahrzeuge beziehungsweise Ladungen die zulässigen Maße überschritten.

Darüber hinaus schrieben die Beamten eine gebührenpflichtige Verwarnung für einen Fahrer wegen überhöhter Geschwindigkeit aus.

Tageblatt
 
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