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- Out 5, 2021
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Hobby-Chirurg verurteilt:
Rentner (75) kastrierte Männer im Wohnzimmer
Erfurt/Sömmerda (Thüringen) – Er amputierte Hoden, einen Penis und Zehen zu Hause in seinem Wohnzimmer in Sömmerda: Dafür muss der Rentner Gerhard T. (75) jetzt drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.
Das Erfurter Landgericht verurteilte ihn wegen sieben solcher Verstümmelungen. Gerhard T. hatte sie ohne medizinische Ausbildung an Männern vorgenommen, die freiwillig zu ihm kamen.
So viel bezahlten die Männer
Zuvor hatte er sie in einschlägigen Internet-Foren kennengelernt. Dort hatte er seine speziellen Dienste als „Cutter von Erfurt“ angeboten.
Zwischen 500 und 2200 Euro habe der Rentner für seine medizinischen Eingriffe kassiert, doch laut seiner Aussage vor Gericht habe Geld nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Er habe vor allem helfen wollen, gab er als Motiv an. Die Fälle lagen Jahre zurück, der älteste stamme aus dem Jahre 2015.
Verbleib der Körperteile unklar
Für die grässlichen Verstümmelungen im Genitalbereich habe er eine Kunststoffmatte auf das Sofa in seiner Privatwohnung in Thüringen gelegt. Anschließend habe er eine Betäubungsspritze gesetzt und desinfiziert. Was mit den entfernten Körperteilen passiert ist, sei unklar geblieben.
Dem Rentner aus Sömmerda kamen Ermittler aus Bayern auf die Schliche. Sie hatten im Januar 2024 einen Österreicher in Wien vernommen, der Opfer einer Verstümmelung wurde. Zunächst dachte man, ein gewisser Horst B. (66) aus München sei der Täter. Er war im Oktober 2021 wegen ähnlicher grausamer Delikte zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Doch wenig später habe sich herausgestellt, dass der Mann Opfer von Gerhard T. aus Thüringen geworden war.
Mildes Urteil nach Geständnis
Der Prozess gegen Gerhard T. lief überwiegend unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab. Richter Dr. Udo Tietjen begründete: „Es ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, bei wem und wie Geschlechtsteile entfernt worden, das verletzt die sexuelle und körperliche Sphäre der Opfer.“
Das Urteil sei deshalb milde ausgefallen, weil sich Gerhard T. geständig gezeigt habe. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und sechs Monate Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bild Zeitung
Rentner (75) kastrierte Männer im Wohnzimmer
Erfurt/Sömmerda (Thüringen) – Er amputierte Hoden, einen Penis und Zehen zu Hause in seinem Wohnzimmer in Sömmerda: Dafür muss der Rentner Gerhard T. (75) jetzt drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis.
Das Erfurter Landgericht verurteilte ihn wegen sieben solcher Verstümmelungen. Gerhard T. hatte sie ohne medizinische Ausbildung an Männern vorgenommen, die freiwillig zu ihm kamen.
So viel bezahlten die Männer
Zuvor hatte er sie in einschlägigen Internet-Foren kennengelernt. Dort hatte er seine speziellen Dienste als „Cutter von Erfurt“ angeboten.
Zwischen 500 und 2200 Euro habe der Rentner für seine medizinischen Eingriffe kassiert, doch laut seiner Aussage vor Gericht habe Geld nur eine untergeordnete Rolle gespielt. Er habe vor allem helfen wollen, gab er als Motiv an. Die Fälle lagen Jahre zurück, der älteste stamme aus dem Jahre 2015.
Verbleib der Körperteile unklar
Für die grässlichen Verstümmelungen im Genitalbereich habe er eine Kunststoffmatte auf das Sofa in seiner Privatwohnung in Thüringen gelegt. Anschließend habe er eine Betäubungsspritze gesetzt und desinfiziert. Was mit den entfernten Körperteilen passiert ist, sei unklar geblieben.
Dem Rentner aus Sömmerda kamen Ermittler aus Bayern auf die Schliche. Sie hatten im Januar 2024 einen Österreicher in Wien vernommen, der Opfer einer Verstümmelung wurde. Zunächst dachte man, ein gewisser Horst B. (66) aus München sei der Täter. Er war im Oktober 2021 wegen ähnlicher grausamer Delikte zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Doch wenig später habe sich herausgestellt, dass der Mann Opfer von Gerhard T. aus Thüringen geworden war.
Mildes Urteil nach Geständnis
Der Prozess gegen Gerhard T. lief überwiegend unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab. Richter Dr. Udo Tietjen begründete: „Es ist nicht für die Öffentlichkeit bestimmt, bei wem und wie Geschlechtsteile entfernt worden, das verletzt die sexuelle und körperliche Sphäre der Opfer.“
Das Urteil sei deshalb milde ausgefallen, weil sich Gerhard T. geständig gezeigt habe. Die Staatsanwaltschaft hatte sechs Jahre und sechs Monate Haft gefordert, die Verteidigung einen Freispruch. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bild Zeitung