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- Out 5, 2021
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Urteil im Horror-Fall aus Sachsen
Sohn lagerte tote Mutter in Badewanne – Freispruch!
Freiberg (Sachsen) – Oliver H. (55), der seine tote Mutter eingewickelt in Folie und später in einer Badewanne aufbewahrte, ist im Betrugsprozess um ihre Rente freigesprochen worden.
Das Amtsgericht Freiberg sah am Freitagmittag von einer Verurteilung „aus rechtlichen Gründen“ ab. H. hätte nicht als „Garant“ den Renten-Schaden verursacht.
Die Staatsanwaltschaft hatte H. zuvor wegen Betrugs angeklagt, da der Hartz-IV-Empfänger die Rente seiner Mutter nach ihrem Tod zwischen Mai 2019 und Januar 2020 weiter kassiert haben soll.
Insgesamt ging es laut Anklage um 11 481 Euro Rente, 8001 Euro Knappschaft und 2035 Euro Zusatzversorgung. Im gesamten Prozess hatte H. zu den Vorwürfen geschwiegen.
Sein Strafverteidiger Gerhard Rahn (49) erklärte nach dem Urteil den Freispruch: „Es gibt keine Pflicht des Erben oder der Kinder der Rentenversicherung mitzuteilen, dass der Angehörige gestorben ist. Und wenn es da keine Pflicht gibt, dann kann man ihn nicht wegen Unterlassen einer Pflicht verurteilen.“
Bei einer Polizei-Aussage habe Oliver H. erzählt, dass seine vorerkrankte Mutter Erika H. (77) im November 2019 in der gemeinsamen Wohnung beim Baden verstorben sei. Er sei verzweifelt gewesen, habe den Leichnam daraufhin in Schlauchfolie aus dem Baumarkt gesteckt und vakuumiert. Das eingeschweißte Bündel habe er zunächst auf einem Schrank gelagert. Er hätte nicht gewusst wie er die Bestattungskosten zahlen solle.
Im Januar 2020 wurde der Druck für den Sohn offenbar zu groß: Einem Mitarbeiter des Kassenärztlichen Bereitschaftsdiensts zeigte er die Leiche, die er mittlerweile in der Badewanne aufbewahrte. Der Sohn bekam danach ein Bußgeld über 228,50 Euro wegen Nichtanzeige der Bestattung. Oliver H. ist zudem bereits u.a. wegen Insolvenzverschleppung vorbestraft.
Die Staatsanwaltschaft hatte nach Ende der Beweisaufnahme 14 Monate Haft gefordert. Oliver H. sei von einer bemerkenswerten „Kaltschnäuzigkeit“ geprägt, die Situation so auszunutzen. Anwalt Rahn plädierte auf Freispruch.
Der Freiberger Amtsrichter Sven Scheele (60) betonte dann im Freispruch-Urteil weiter, dass er auch davon ausgehe, dass H.s Mutter im Mai 2019 verstorben sei. Und das vieles dafür spräche, dass Oliver H. das Geld abgehoben hätte. „Er hatte die Konto-Vollmacht“, so der Richter. Es gebe aber auch keinen Anhaltspunkt, dass die Mutter des Angeklagten unter Gewalteinwirkung verstorben sei.
Freundin Gudrun K. (70) brachte den Fall ins Rollen. Sie hatte im Juni 2019 Erika H. als vermisst gemeldet. Die Polizei hatte daraufhin die Wohnung mit einem Leichenspürhund durchsucht – und nichts gefunden!
Die Freundin zeigte sich nach dem Freispruch erschüttert: „Ich bin einfach nur entsetzt, wie in Deutschland Recht gesprochen wird und der Staat hinters Licht geführt werden kann. Die Gesetze sind zu schwach.“ Staatsanwalt Philipp Heydenreich (34) kündigte nach dem Urteil an, Rechtsmittel zu prüfen.
Bild Zeitung
Sohn lagerte tote Mutter in Badewanne – Freispruch!
Freiberg (Sachsen) – Oliver H. (55), der seine tote Mutter eingewickelt in Folie und später in einer Badewanne aufbewahrte, ist im Betrugsprozess um ihre Rente freigesprochen worden.
Das Amtsgericht Freiberg sah am Freitagmittag von einer Verurteilung „aus rechtlichen Gründen“ ab. H. hätte nicht als „Garant“ den Renten-Schaden verursacht.
Die Staatsanwaltschaft hatte H. zuvor wegen Betrugs angeklagt, da der Hartz-IV-Empfänger die Rente seiner Mutter nach ihrem Tod zwischen Mai 2019 und Januar 2020 weiter kassiert haben soll.
Insgesamt ging es laut Anklage um 11 481 Euro Rente, 8001 Euro Knappschaft und 2035 Euro Zusatzversorgung. Im gesamten Prozess hatte H. zu den Vorwürfen geschwiegen.
Sein Strafverteidiger Gerhard Rahn (49) erklärte nach dem Urteil den Freispruch: „Es gibt keine Pflicht des Erben oder der Kinder der Rentenversicherung mitzuteilen, dass der Angehörige gestorben ist. Und wenn es da keine Pflicht gibt, dann kann man ihn nicht wegen Unterlassen einer Pflicht verurteilen.“
Bei einer Polizei-Aussage habe Oliver H. erzählt, dass seine vorerkrankte Mutter Erika H. (77) im November 2019 in der gemeinsamen Wohnung beim Baden verstorben sei. Er sei verzweifelt gewesen, habe den Leichnam daraufhin in Schlauchfolie aus dem Baumarkt gesteckt und vakuumiert. Das eingeschweißte Bündel habe er zunächst auf einem Schrank gelagert. Er hätte nicht gewusst wie er die Bestattungskosten zahlen solle.
Im Januar 2020 wurde der Druck für den Sohn offenbar zu groß: Einem Mitarbeiter des Kassenärztlichen Bereitschaftsdiensts zeigte er die Leiche, die er mittlerweile in der Badewanne aufbewahrte. Der Sohn bekam danach ein Bußgeld über 228,50 Euro wegen Nichtanzeige der Bestattung. Oliver H. ist zudem bereits u.a. wegen Insolvenzverschleppung vorbestraft.
Die Staatsanwaltschaft hatte nach Ende der Beweisaufnahme 14 Monate Haft gefordert. Oliver H. sei von einer bemerkenswerten „Kaltschnäuzigkeit“ geprägt, die Situation so auszunutzen. Anwalt Rahn plädierte auf Freispruch.
Der Freiberger Amtsrichter Sven Scheele (60) betonte dann im Freispruch-Urteil weiter, dass er auch davon ausgehe, dass H.s Mutter im Mai 2019 verstorben sei. Und das vieles dafür spräche, dass Oliver H. das Geld abgehoben hätte. „Er hatte die Konto-Vollmacht“, so der Richter. Es gebe aber auch keinen Anhaltspunkt, dass die Mutter des Angeklagten unter Gewalteinwirkung verstorben sei.
Freundin Gudrun K. (70) brachte den Fall ins Rollen. Sie hatte im Juni 2019 Erika H. als vermisst gemeldet. Die Polizei hatte daraufhin die Wohnung mit einem Leichenspürhund durchsucht – und nichts gefunden!
Die Freundin zeigte sich nach dem Freispruch erschüttert: „Ich bin einfach nur entsetzt, wie in Deutschland Recht gesprochen wird und der Staat hinters Licht geführt werden kann. Die Gesetze sind zu schwach.“ Staatsanwalt Philipp Heydenreich (34) kündigte nach dem Urteil an, Rechtsmittel zu prüfen.
Bild Zeitung