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- Out 5, 2021
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TÜV-Termin: Aufgepasst, wenn die Plakette diese Farbe hat!
So erkennen Sie, wann Ihr Auto zur Prüfung muss
Alle zwei Jahre müssen Autos zum TÜV (Neuwagen erstmalig nach drei Jahren). Doch immer wieder verschwitzen Autobesitzer das Ablaufen der Frist für die nächste Hauptuntersuchung, riskieren Verwarnungsgeld und erhöhte Prüf-Gebühren. Kommt es mit abgelaufenem TÜV zum Unfall, drohen unter Umständen auch Einschränkungen der Versicherungsleistung.
Dabei steht die Frist für die nächste Hauptuntersuchung (HU) nicht nur in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein), sondern kann auch anhand der Prüfplakette auf dem hinteren Nummernschild schnell abgelesen werden. Wichtigstes Merkmal der Plakette ist die Farbe: Sie wechselt von Jahr zu Jahr. Insgesamt werden für den Aufkleber sechs verschiedene Farben verwendet (Blau, Gelb, Braun, Rosa, Grün und Orange), die alle sechs Jahre in dieser Reihenfolge wiederholt werden.
▶︎ Die Plakette auf Ihrem Auto ist orange? Dann müssen Sie bereits 2025 wieder zum TÜV. Ist die Plakette blau, müssen Sie 2026 erst wieder hin. Und wer in diesem Jahr bereits frisch bei der HU war, hat jetzt eine gelbe Plakette auf dem Nummernschild (nächster Termin 2027).
Ist die Plakette dagegen grün, wird es allerhöchste Zeit. Denn dann war der Termin bereits 2024 fällig (außer Sie fahren einen Neuwagen aus dem Jahr 2022, dann müssen Sie dieses Jahr erstmals zur HU).
Woran erkenne ich auf der Plakette, wann ich zum TÜV muss?
Monat und Jahr des nächsten Prüf-Termins kann man an den Zahlen auf der Plakette ablesen: Die Zahl in der Mitte gibt das Jahr an (z.B. „25“ für 2025), die Zahlen Eins bis Zwölf am Rand der Plakette stehen für den Monat. Die Plakette wird immer so auf das Nummernschild angebracht, dass der Monat, in dem die Prüfung spätestens erfolgen muss, oben steht (12-Uhr-Position).
Nicht orientieren darf man sich dagegen an dem schwarzen Balken am Rand der Plakette. Denn diese Markierung umfasst immer die Zwölf und soll vor allem der Polizei beim schnellen Erkennen des Prüfungszeitraums helfen: Da die Zahl des Prüfungs-Monats immer oben steht, befindet sich die gut erkennbare Markierung immer in entsprechenden Positionen. Anhand der Position kann die Polizei sehr schnell ablesen, zu welcher Jahreszeit der TÜV fällig ist.
Liegen der schwarze Balken auf der rechten Seite, weiß jeder Polizist: Das Auto muss in der ersten Jahreshälfte zur Prüfung. Linke Seite bedeutet zweite Jahreshälfte, unten heißt Sommerprüfung, oben Winterprüfung.
Problematisch werden kann der abgelaufene TÜV, wenn es zum Unfall kommt. Wird dabei festgestellt, dass das Fahrzeug nicht in technisch einwandfreiem Zustand war und der Mangel beim Unfall eine Rolle spielte, kann die Versicherung unter Umständen einen Teil der Schadensumme zurückzufordern oder die Leistungen der Kasko einschränken.
Keine Sorge muss man übrigens haben, dass der TÜV den abgelaufenen Termin meldet. Die Prüfer sind allerdings verpflichtet, ab einem Verzug von zwei Monaten eine erweiterte Prüfung vorzunehmen, für die höhere Gebühren anfallen.
Bild Zeitung
So erkennen Sie, wann Ihr Auto zur Prüfung muss
Alle zwei Jahre müssen Autos zum TÜV (Neuwagen erstmalig nach drei Jahren). Doch immer wieder verschwitzen Autobesitzer das Ablaufen der Frist für die nächste Hauptuntersuchung, riskieren Verwarnungsgeld und erhöhte Prüf-Gebühren. Kommt es mit abgelaufenem TÜV zum Unfall, drohen unter Umständen auch Einschränkungen der Versicherungsleistung.
Dabei steht die Frist für die nächste Hauptuntersuchung (HU) nicht nur in der Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein), sondern kann auch anhand der Prüfplakette auf dem hinteren Nummernschild schnell abgelesen werden. Wichtigstes Merkmal der Plakette ist die Farbe: Sie wechselt von Jahr zu Jahr. Insgesamt werden für den Aufkleber sechs verschiedene Farben verwendet (Blau, Gelb, Braun, Rosa, Grün und Orange), die alle sechs Jahre in dieser Reihenfolge wiederholt werden.
▶︎ Die Plakette auf Ihrem Auto ist orange? Dann müssen Sie bereits 2025 wieder zum TÜV. Ist die Plakette blau, müssen Sie 2026 erst wieder hin. Und wer in diesem Jahr bereits frisch bei der HU war, hat jetzt eine gelbe Plakette auf dem Nummernschild (nächster Termin 2027).
Ist die Plakette dagegen grün, wird es allerhöchste Zeit. Denn dann war der Termin bereits 2024 fällig (außer Sie fahren einen Neuwagen aus dem Jahr 2022, dann müssen Sie dieses Jahr erstmals zur HU).
Woran erkenne ich auf der Plakette, wann ich zum TÜV muss?
Monat und Jahr des nächsten Prüf-Termins kann man an den Zahlen auf der Plakette ablesen: Die Zahl in der Mitte gibt das Jahr an (z.B. „25“ für 2025), die Zahlen Eins bis Zwölf am Rand der Plakette stehen für den Monat. Die Plakette wird immer so auf das Nummernschild angebracht, dass der Monat, in dem die Prüfung spätestens erfolgen muss, oben steht (12-Uhr-Position).
Nicht orientieren darf man sich dagegen an dem schwarzen Balken am Rand der Plakette. Denn diese Markierung umfasst immer die Zwölf und soll vor allem der Polizei beim schnellen Erkennen des Prüfungszeitraums helfen: Da die Zahl des Prüfungs-Monats immer oben steht, befindet sich die gut erkennbare Markierung immer in entsprechenden Positionen. Anhand der Position kann die Polizei sehr schnell ablesen, zu welcher Jahreszeit der TÜV fällig ist.
Liegen der schwarze Balken auf der rechten Seite, weiß jeder Polizist: Das Auto muss in der ersten Jahreshälfte zur Prüfung. Linke Seite bedeutet zweite Jahreshälfte, unten heißt Sommerprüfung, oben Winterprüfung.
Was passiert, wenn ich den Prüf-Termin überzogen habe?
Das Überziehen der Prüftermins ist eine Ordnungswidrigkeit, für die ein Verwarnungsgeld (zuzüglich Bearbeitungsgebühr) verhängt werden kann, wenn Sie in eine Verkehrskontrolle geraten. Im ersten Monat gibt es allerdings nur eine mündliche Verwarnung. Ist der Termin um zwei bis vier Monate überschritten, drohen 15 Euro Bußgeld, bei vier bis acht Monaten Verzug werden 25 Euro fällig. Ab dem achten Monat droht neben einem Bußgeld von 60 Euro auch noch ein Punkt in Flensburg.Problematisch werden kann der abgelaufene TÜV, wenn es zum Unfall kommt. Wird dabei festgestellt, dass das Fahrzeug nicht in technisch einwandfreiem Zustand war und der Mangel beim Unfall eine Rolle spielte, kann die Versicherung unter Umständen einen Teil der Schadensumme zurückzufordern oder die Leistungen der Kasko einschränken.
Keine Sorge muss man übrigens haben, dass der TÜV den abgelaufenen Termin meldet. Die Prüfer sind allerdings verpflichtet, ab einem Verzug von zwei Monaten eine erweiterte Prüfung vorzunehmen, für die höhere Gebühren anfallen.
Bild Zeitung