- Entrou
- Out 5, 2021
- Mensagens
- 53,200
- Gostos Recebidos
- 1,478
Bewährungsstrafe
Unfallfahrer ließ sterbende Fußgängerin zurück
Bochum – Zum Unglück kam es kurz vor Mitternacht. In der Bochumer City erfasste ein Autofahrer (52) beim Abbiegen eine Fußgängerin (58) – und raste danach einfach davon. Die Frau starb.
Wegen fahrlässiger Tötung und Unfallflucht wurde dem 52-Jährigen am Freitag am Amtsgericht Bochum der Prozess gemacht.
► Am Unglückstag im April 2022 war die Frau spätabends mit ihrem Hund Gassi gegangen, als der Unfall sich ereignete. Der Fahrer stieg aus, sprang aber schnell zurück in seinen Wagen und floh.
Zeugen, die Polizei und Krankenwagen riefen, hatten sich jedoch das Kennzeichen gemerkt.
Die Schwerverletzte starb wenig später in der Klinik.
Der Angeklagte zeigte sich im Prozess voll geständig. Urteil: ein Jahr und acht Monate auf Bewährung. Zudem muss er zwei Jahre seinen Führerschein abgeben und 150 Sozialstunden ableisten.
Der Amtsgerichtssprecher: „Bei dem Unfall war er nicht zu schnell gefahren und hatte auch keinen Alkohol getrunken. Sein Vergehen war jedoch, dass er keinen Krankenwagen gerufen hatte, sondern abgehauen war.“
Bild Zeitung
Unfallfahrer ließ sterbende Fußgängerin zurück
Bochum – Zum Unglück kam es kurz vor Mitternacht. In der Bochumer City erfasste ein Autofahrer (52) beim Abbiegen eine Fußgängerin (58) – und raste danach einfach davon. Die Frau starb.
Wegen fahrlässiger Tötung und Unfallflucht wurde dem 52-Jährigen am Freitag am Amtsgericht Bochum der Prozess gemacht.
► Am Unglückstag im April 2022 war die Frau spätabends mit ihrem Hund Gassi gegangen, als der Unfall sich ereignete. Der Fahrer stieg aus, sprang aber schnell zurück in seinen Wagen und floh.
Zeugen, die Polizei und Krankenwagen riefen, hatten sich jedoch das Kennzeichen gemerkt.
Die Schwerverletzte starb wenig später in der Klinik.
Der Angeklagte zeigte sich im Prozess voll geständig. Urteil: ein Jahr und acht Monate auf Bewährung. Zudem muss er zwei Jahre seinen Führerschein abgeben und 150 Sozialstunden ableisten.
Der Amtsgerichtssprecher: „Bei dem Unfall war er nicht zu schnell gefahren und hatte auch keinen Alkohol getrunken. Sein Vergehen war jedoch, dass er keinen Krankenwagen gerufen hatte, sondern abgehauen war.“
Bild Zeitung