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- Out 5, 2021
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„Das Leben hat mich schon genug bestraft“:
Vergewaltiger bettelt um mildes Urteil
Afghane bedrohte 18-Jährige mit Machete und missbrauchte sie
Erfurt (Thüringen) – Statt ehrliche Reue zu zeigen, erging sich Mohammad S. (31) in Selbstmitleid und bettelte um ein mildes Urteil.
Am Abend des 31. August 2024 hatte der seit 2016 in Deutschland geduldete Afghane zwei 18-jährige Mädchen in seine Plattenbau-Wohnung am Juri-Gagarin-Ring in Erfurt (Thüringen) gelockt, dort mit einer Machete herumgefuchtelt und die Wohnungstür abgeschlossen.
„Ihr kommt erst raus, wenn eine von euch Sex mit mir hat“
Dann hatte er gedroht: „Ihr kommt hier erst raus, wenn eine von euch Sex mit mir hat!“ Kurz darauf verging sich Mohammad S. im Bett sexuell an einer der beiden – während die andere daneben regungslos auf dem Sofa liegen musste.
Erst als es hell wurde, endete die Tortur. Doch nicht ohne weitere Drohungen: „Er fotografierte unsere Ausweise ab, sagte, er würde uns finden, wenn wir jemandem davon erzählen“, schilderten die jungen Frauen. Nur weil eine von ihnen vom Klo aus den Notruf wählte, wurde S. noch am selben Tag festgenommen.
„Meine psychische Situation“ – Afghane bettelt um Milde
Vor dem Urteil am Montag am Landgericht Erfurt bettelte der Afghane plötzlich um Milde: „Ich bitte meine psychische Situation zu berücksichtigen. Das Leben hat mich schon genug bestraft.“
Die 6. Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Afghane die 18-Jährige vergewaltigt und die Minderjährige missbraucht hat. Der wegen Drogen und Gewalt einschlägig vorbestrafte S. wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Kindesmissbrauch kam zufällig ans Licht
Im Urteil verwies Richterin Sabine Rathemacher auch auf die ungewöhnlichen Umstände, durch die der Kindesmissbrauch ans Licht kam: „Ohne den Notruf wäre es wohl nicht zur Anzeige gekommen. Und hätten Sie Ihre minderjährige Freundin bei der Festnahme nicht erwähnt, wäre wohl niemand darauf gekommen.“
Obwohl sich S. bewusst war, dass es strafbar ist, hatte er das anfangs erst elf Jahre alte Mädchen jahrelang missbraucht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Bild Zeitung
Vergewaltiger bettelt um mildes Urteil
Afghane bedrohte 18-Jährige mit Machete und missbrauchte sie
Erfurt (Thüringen) – Statt ehrliche Reue zu zeigen, erging sich Mohammad S. (31) in Selbstmitleid und bettelte um ein mildes Urteil.
Am Abend des 31. August 2024 hatte der seit 2016 in Deutschland geduldete Afghane zwei 18-jährige Mädchen in seine Plattenbau-Wohnung am Juri-Gagarin-Ring in Erfurt (Thüringen) gelockt, dort mit einer Machete herumgefuchtelt und die Wohnungstür abgeschlossen.
„Ihr kommt erst raus, wenn eine von euch Sex mit mir hat“
Dann hatte er gedroht: „Ihr kommt hier erst raus, wenn eine von euch Sex mit mir hat!“ Kurz darauf verging sich Mohammad S. im Bett sexuell an einer der beiden – während die andere daneben regungslos auf dem Sofa liegen musste.
Erst als es hell wurde, endete die Tortur. Doch nicht ohne weitere Drohungen: „Er fotografierte unsere Ausweise ab, sagte, er würde uns finden, wenn wir jemandem davon erzählen“, schilderten die jungen Frauen. Nur weil eine von ihnen vom Klo aus den Notruf wählte, wurde S. noch am selben Tag festgenommen.
„Meine psychische Situation“ – Afghane bettelt um Milde
Vor dem Urteil am Montag am Landgericht Erfurt bettelte der Afghane plötzlich um Milde: „Ich bitte meine psychische Situation zu berücksichtigen. Das Leben hat mich schon genug bestraft.“
Die 6. Strafkammer sah es als erwiesen an, dass der Afghane die 18-Jährige vergewaltigt und die Minderjährige missbraucht hat. Der wegen Drogen und Gewalt einschlägig vorbestrafte S. wurde wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von insgesamt sechs Jahren und zehn Monaten verurteilt.
Kindesmissbrauch kam zufällig ans Licht
Im Urteil verwies Richterin Sabine Rathemacher auch auf die ungewöhnlichen Umstände, durch die der Kindesmissbrauch ans Licht kam: „Ohne den Notruf wäre es wohl nicht zur Anzeige gekommen. Und hätten Sie Ihre minderjährige Freundin bei der Festnahme nicht erwähnt, wäre wohl niemand darauf gekommen.“
Obwohl sich S. bewusst war, dass es strafbar ist, hatte er das anfangs erst elf Jahre alte Mädchen jahrelang missbraucht.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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