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- Out 5, 2021
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Brutale Folter-Vergewaltigung:
Vier Iraner zu langen Haftstrafen verurteilt
Hagen (NRW) – Vier Iraner aus Dänemark und den Niederlanden sind am Mittwoch vom Landgericht Hagen zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Die Männer wurden der Geiselnahme, schweren Vergewaltigung und schweren Körperverletzung für schuldig befunden.
Die Brüder Adel N. (51) und Basel N. (46) erhielten jeweils sieben Jahre und drei Monate Haft. Ihr Schwager Qader N. (40) wurde zu sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt, und Adels Sohn Hakim N. (25) erhielt eine Strafe von sieben Jahren und elf Monaten.
Die Tat
Die Verurteilten hatten den iranischen Flüchtling Amir T. (30) in einer stillgelegten Brauerei in Iserlohn aufgespürt. Dort begann sein Martyrium: Sie quälten ihn, schlugen mit einem Hockeyschläger auf ihn ein und vergewaltigten ihn mit einem Dildo. Der Grund: Das Opfer soll die Familien der Täter in sozialen Netzwerken massiv beleidigt und bloßgestellt haben.
Opfer sollte erniedrigt werden
„In den Kulturkreisen der Angeklagten mag dies als besonders demütigend gelten, doch gebe es keinerlei Rechtfertigung für eine derartige Tat“, sagte der Vorsitzende Richter Jörg Weber-Schmitz.
Das Quartett wollte das Opfer zum Schweigen bringen, sich rächen und es mit Gewalt erniedrigen.
Richter Weber-Schmitz fand in der Urteilsbegründung deutliche Worte: „Das war pure Selbstjustiz. Folter. Nichts rechtfertigt das Ganze.“
Täter wollten Kopfgeld kassieren
Vor Gericht legten die Angeklagten ein Geständnis ab. Sie wurden durch eigene Videoaufnahmen belastet. Eine perfide Mischung aus persönlichem Hass und Geldgier trieb die Männer nach Deutschland, wo sie zuschlugen. Auf Amir T. war ein Kopfgeld von 20.000 Dollar ausgesetzt. Ein Foltervideo genügte als Beweis für die Auszahlung.
Amir T. äußerte sich nach dem Urteil gegenüber BILD: „Das Urteil ist lächerlich im Verhältnis zu dem, was sie mir angetan haben. Das Gericht hat mir keine Gelegenheit gegeben, mich zu äußern.“
Der Prozess fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt, da die Täter der vom iranischen Mullah-Regime verfolgten Oppositionsgruppe ASMLA angehören. Dennoch kam es zu keinen Zwischenfällen. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, Revision gegen das Urteil einzulegen.
Bild Zeitung
Vier Iraner zu langen Haftstrafen verurteilt
Hagen (NRW) – Vier Iraner aus Dänemark und den Niederlanden sind am Mittwoch vom Landgericht Hagen zu hohen Haftstrafen verurteilt worden. Die Männer wurden der Geiselnahme, schweren Vergewaltigung und schweren Körperverletzung für schuldig befunden.
Die Brüder Adel N. (51) und Basel N. (46) erhielten jeweils sieben Jahre und drei Monate Haft. Ihr Schwager Qader N. (40) wurde zu sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt, und Adels Sohn Hakim N. (25) erhielt eine Strafe von sieben Jahren und elf Monaten.
Die Tat
Die Verurteilten hatten den iranischen Flüchtling Amir T. (30) in einer stillgelegten Brauerei in Iserlohn aufgespürt. Dort begann sein Martyrium: Sie quälten ihn, schlugen mit einem Hockeyschläger auf ihn ein und vergewaltigten ihn mit einem Dildo. Der Grund: Das Opfer soll die Familien der Täter in sozialen Netzwerken massiv beleidigt und bloßgestellt haben.
Opfer sollte erniedrigt werden
„In den Kulturkreisen der Angeklagten mag dies als besonders demütigend gelten, doch gebe es keinerlei Rechtfertigung für eine derartige Tat“, sagte der Vorsitzende Richter Jörg Weber-Schmitz.
Das Quartett wollte das Opfer zum Schweigen bringen, sich rächen und es mit Gewalt erniedrigen.
Richter Weber-Schmitz fand in der Urteilsbegründung deutliche Worte: „Das war pure Selbstjustiz. Folter. Nichts rechtfertigt das Ganze.“
Täter wollten Kopfgeld kassieren
Vor Gericht legten die Angeklagten ein Geständnis ab. Sie wurden durch eigene Videoaufnahmen belastet. Eine perfide Mischung aus persönlichem Hass und Geldgier trieb die Männer nach Deutschland, wo sie zuschlugen. Auf Amir T. war ein Kopfgeld von 20.000 Dollar ausgesetzt. Ein Foltervideo genügte als Beweis für die Auszahlung.
Amir T. äußerte sich nach dem Urteil gegenüber BILD: „Das Urteil ist lächerlich im Verhältnis zu dem, was sie mir angetan haben. Das Gericht hat mir keine Gelegenheit gegeben, mich zu äußern.“
Der Prozess fand unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt, da die Täter der vom iranischen Mullah-Regime verfolgten Oppositionsgruppe ASMLA angehören. Dennoch kam es zu keinen Zwischenfällen. Die Verteidigung hat bereits angekündigt, Revision gegen das Urteil einzulegen.
Bild Zeitung