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Roter.Teufel

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Mädchen (6) aus Spaßbad gelockt und missbraucht:
Widerliche Tat, milde Strafe


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Freiburg (Baden-Württemberg) – Das Mädchen suchte verzweifelt seine Eltern im Erlebnisbad. Das nutzte der widerliche Täter eiskalt aus und griff sich die Sechsjährige! Ein halbes Jahr nach der Tat steht jetzt fest: Adrian V. (31) muss ins Gefängnis. Das Landgericht Freiburg hat den Mann am Mittwoch zu einer Haftstrafe von vier Jahren und neun Monaten verurteilt.

Der schreckliche Fall ereignete sich am 9. August 2025 im bekannten Erlebnisbad „Rulantica“, der Wasserwelt des Europaparks in Rust (Baden-Württemberg). Wie Bilder aus einer Überwachungskamera zeigen, lockte der Rumäne das Kind aus dem Bad nach draußen. In einem Maisfeld missbrauchte er das Mädchen. Als es sich immer wieder wehrte, warf der Mann das Kind in ein Gebüsch an einer Straße und ließ es zurück.

Geständnis bei Prozessauftakt

Zum Prozessauftakt wurde Adrian V. in Hand- und Fußfesseln in den Saal geführt. Er räumte sämtliche Vorwürfe ein und ließ über seinen Verteidiger erklären: „Ich bereue sehr, was geschehen ist, und möchte mich bei den Eltern und dem Mädchen entschuldigen.“ Er habe am Tattag viel Alkohol und Kokain konsumiert. Sein Verhalten könne dies aber nicht entschuldigen.

Das Mädchen wurde erst zwei Stunden nach Adrian V.s Verschwinden verängstigt und in Badebekleidung im fünf Kilometer entfernten Kappel-Grafenhausen entdeckt. Die Sechsjährige war mit Schürfwunden durch einen Wald und über Felder geirrt, ehe ein Lkw-Fahrer auf sie aufmerksam wurde. Der Angeklagte hatte sich damals nach Rumänien abgesetzt, wurde in seinem Heimatdorf Lugașu de Jos festgenommen und nach Deutschland ausgeliefert. Der Paketlieferant hatte das missbrauchte Mädchen sogar aufgefordert, Kokain zu nehmen. Das Kind weigerte sich, ließ das Pulver zu Boden fallen.

Mädchen bis heute traumatisiert

Auf das Strafmaß hatten sich die Prozessbeteiligten bereits im Vorfeld verständigt. Die Voraussetzung war das Geständnis. Nach Angaben des Nebenklagevertreters leidet das entführte Mädchen sehr unter dem Geschehen. Es sei bis heute traumatisiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Es ist schon die zweite juristische Niederlage für Adrian V. in dieser Woche: Auch gegen BILD zog der 31-Jährige vor Gericht. Um zu erreichen, dass sein Foto nicht in BILD erscheint, beantragte er eine einstweilige Verfügung. Das Landgericht Berlin wies diese bereits am Dienstag zurück.

Die Eltern kritisierten den Europa-Park scharf, man habe ihnen nicht geholfen. Der Park teilte auf Anfrage mit, man äußere sich nicht zu laufenden Gerichtsverfahren. Nach der Tat seien die Sicherheitsvorkehrungen verschärft worden. Unter anderem werden Eltern nun stärker sensibilisiert und können zudem ein Armband mit ihrer Telefonnummer für ihre Kinder bekommen. Laut Europa-Park wurden auch die Kontrollen beim Ein- und Auslass erweitert.

Bild Zeitung
 
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