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- Out 5, 2021
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Wuppertal:
Zweiter Schumi-Prozesstag mit Pannen
Wuppertal (NRW) – Der Prozess um die versuchte Erpressung der Familie von Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher wurde am Montag fortgesetzt und schon am zweiten Verhandlungstag kam es zu Pannen.
Vor dem Amtsgericht in Wuppertal (Nordrhein-Westfalen) geht es um zwei Festplatten, für die Angehörigen 15 Millionen Euro zahlen sollten. Die Platten enthalten unter anderem aktuelle Fotos von Michael Schumacher und die digitale Krankenakte des Rennfahrers, der sich seit einem Skiunfall nicht mehr in der Öffentlichkeit zeigt.
Gleich drei Zeugen sagten nicht aus
Am Montag sagten aber nur zwei der fünf geplanten Zeugen aus. Zwei Männer waren abwesend und eine Frau durfte nicht. Jürgen G. hatte sich entschuldigt. Der Mann habe Wasser in den Beinen und sei nicht deshalb nicht reisefähig. Dazu wurde dem Gericht ein Attest von einem Privatarzt vorgelegt.
Harald Benninghoven, Verteidiger des angeklagten Markus F., warf sofort ein, dass die Bemühungen scheinbar auch nicht so groß seien, den Zeugen zu erreichen. Der Zeuge Valentin R. erschien bereits zum zweiten Mal nicht vor Gericht und kassierte als Strafe ein Ordnungsgeld von 150 Euro (ersatzweise drei Tage Ordnungshaft).
Zudem wird R. erneut zum dritten Verhandlungstag am 8. Januar 2025 geladen. Dort muss nun auch Schumacher-Managerin Sabine Kehm zum dritten Mal erscheinen. Sie saß am Montag bereits zur erneuten Aussage im Gerichtssaal.
Doch da Richterin Birgit Neubert die Verteidiger nicht über Kehms zweite Ladung informiert hatte, widersprach Benninghoven. Er habe sich nicht darauf vorbereiten können. Sabine Kehm musste den Saal wieder verlassen und war umsonst aus der Schweiz angereist.
Verteidiger des Hauptangeklagten beantragte Freilassung
Der vorbestrafte Hauptangeklagte Yilmaz T. (53) habe gestanden, die Datenträger vom Mitangeklagten Markus F., der als Sicherheitsmann für die Familie arbeitete, erhalten zu haben.
Laut T. habe Markus F. wiederum eine Festplatte von Schumis Ex-Pflegerin bekommen. Najia B. war am ersten Prozesstag als Zeugin geladen, nicht erschienen und wird jetzt von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Gegen sie wird inzwischen ermittelt, da laut T. die Beute durch drei geteilt werden sollte. Durch ihn selbst, die Krankenschwester und den Sicherheitsmann.
Der Verteidiger des Hauptangeklagten Yilmaz T. beantragte, seinen Mandanten nach mehr als sechs Monaten aus der Untersuchungshaft gegen Auflagen freizulassen. Die zu erwartende Strafe am Amtsgericht rechtfertige eine weitere Untersuchungshaft nicht. Ohne Erfolg!
Die Anwälte Thilo Damm und Sven Schnitzer, die die Familie Schumacher als Nebenkläger vertreten, sagten, sie hätten sich mehr Aufklärung versprochen. Schnitzer: „Für uns ist die Strategie des Anwalts von Herrn F. nicht nachvollziehbar.“ Besonders vonseiten des nicht geständigen Angeklagten würden eher Nebelkerzen geworfen, so ihr Eindruck.
Bild Zeitung
Zweiter Schumi-Prozesstag mit Pannen
Wuppertal (NRW) – Der Prozess um die versuchte Erpressung der Familie von Formel-1-Weltmeister Michael Schumacher wurde am Montag fortgesetzt und schon am zweiten Verhandlungstag kam es zu Pannen.
Vor dem Amtsgericht in Wuppertal (Nordrhein-Westfalen) geht es um zwei Festplatten, für die Angehörigen 15 Millionen Euro zahlen sollten. Die Platten enthalten unter anderem aktuelle Fotos von Michael Schumacher und die digitale Krankenakte des Rennfahrers, der sich seit einem Skiunfall nicht mehr in der Öffentlichkeit zeigt.
Gleich drei Zeugen sagten nicht aus
Am Montag sagten aber nur zwei der fünf geplanten Zeugen aus. Zwei Männer waren abwesend und eine Frau durfte nicht. Jürgen G. hatte sich entschuldigt. Der Mann habe Wasser in den Beinen und sei nicht deshalb nicht reisefähig. Dazu wurde dem Gericht ein Attest von einem Privatarzt vorgelegt.
Harald Benninghoven, Verteidiger des angeklagten Markus F., warf sofort ein, dass die Bemühungen scheinbar auch nicht so groß seien, den Zeugen zu erreichen. Der Zeuge Valentin R. erschien bereits zum zweiten Mal nicht vor Gericht und kassierte als Strafe ein Ordnungsgeld von 150 Euro (ersatzweise drei Tage Ordnungshaft).
Zudem wird R. erneut zum dritten Verhandlungstag am 8. Januar 2025 geladen. Dort muss nun auch Schumacher-Managerin Sabine Kehm zum dritten Mal erscheinen. Sie saß am Montag bereits zur erneuten Aussage im Gerichtssaal.
Doch da Richterin Birgit Neubert die Verteidiger nicht über Kehms zweite Ladung informiert hatte, widersprach Benninghoven. Er habe sich nicht darauf vorbereiten können. Sabine Kehm musste den Saal wieder verlassen und war umsonst aus der Schweiz angereist.
Verteidiger des Hauptangeklagten beantragte Freilassung
Der vorbestrafte Hauptangeklagte Yilmaz T. (53) habe gestanden, die Datenträger vom Mitangeklagten Markus F., der als Sicherheitsmann für die Familie arbeitete, erhalten zu haben.
Laut T. habe Markus F. wiederum eine Festplatte von Schumis Ex-Pflegerin bekommen. Najia B. war am ersten Prozesstag als Zeugin geladen, nicht erschienen und wird jetzt von der Staatsanwaltschaft verfolgt. Gegen sie wird inzwischen ermittelt, da laut T. die Beute durch drei geteilt werden sollte. Durch ihn selbst, die Krankenschwester und den Sicherheitsmann.
Der Verteidiger des Hauptangeklagten Yilmaz T. beantragte, seinen Mandanten nach mehr als sechs Monaten aus der Untersuchungshaft gegen Auflagen freizulassen. Die zu erwartende Strafe am Amtsgericht rechtfertige eine weitere Untersuchungshaft nicht. Ohne Erfolg!
Die Anwälte Thilo Damm und Sven Schnitzer, die die Familie Schumacher als Nebenkläger vertreten, sagten, sie hätten sich mehr Aufklärung versprochen. Schnitzer: „Für uns ist die Strategie des Anwalts von Herrn F. nicht nachvollziehbar.“ Besonders vonseiten des nicht geständigen Angeklagten würden eher Nebelkerzen geworfen, so ihr Eindruck.
Bild Zeitung