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Facebook löscht „ohne rechtliche Grundlage“!

Roter.Teufel

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Klatsche vor Gericht
Facebook löscht „ohne rechtliche Grundlage“!



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Dieses Urteil ist eine Riesen-Klatsche für Facebook!

Das Oberlandesgericht Hamburg hat dem Tech-Riesen verboten, ein Zitat zu löschen und die betroffene Nutzerin zu sperren. Im Urteil rechnen die Richter knallhart mit Facebook ab: Der Konzern lösche Inhalte und sperre Nutzer, obwohl er wisse, dass dafür „keine rechtliche Grundlage besteht“.

Konkret geht es um ein Zitat des katholischen Publizisten Johann Joseph Görres (1776-1848):

„Es gibt kein gutmütigeres, aber auch kein leichtgläubigeres Volk als das deutsche. Zwiespalt brauchte ich unter ihnen nie zu säen. Ich brauchte nur meine Netze auszuspannen, dann liefen sie wie ein scheues Wild hinein. Untereinander haben sie sich gewürgt, und sie meinten ihre Pflicht zu tun. Törichter ist kein anderes Volk auf Erden. Keine Lüge kann grob genug ersonnen werden: die Deutschen glauben sie. Um eine Parole, die man ihnen gab, verfolgten sie ihre Landsleute mit größerer Erbitterung als ihre wirklichen Feinde.“

Facebook betrachtete das Zitat „als Verstoß gegen die Gemeinschaftsstandards“, löschte den Beitrag und sperrte die Nutzerin. Begründung: das Zitat sei „Hassrede“ und dürfe entsprechend der Facebook-AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen) gelöscht werden!

Das wollte die Nutzerin sich nicht bieten lassen und zog mit Meinungsfreiheits-Anwalt Joachim Steinhöfel (59) vor Gericht – mit Erfolg! Das OLG Hamburg untersagte Facebook-Konzern Meta die Löschung des Beitrags und erklärte die Sperrung der Nutzerin für rechtswidrig.

Rechtsanwalt Steinhöfel zu BILD: „Facebook ist laut OLG Hamburg ein vorsätzlicher, serienmäßiger Rechtsbrecher. Der IT-Riese ebnet unter Missachtung rechtsstaatlicher Grundsätze die Meinungsfreiheit auf seinen Plattformen ein.“

Knallhart: Laut OLG-Urteil führe Facebook seine „Sanktionspraxis auf Basis dieser rechtswidrigen AGB fort“. Heißt: Facebook begründe die Löschungen und Sperrungen auf Grundlage von allgemeinen Geschäftsbedingungen, die juristisch nicht zulässig seien.

Bereits im Juli 2021 urteilte der Bundesgerichtshof, dass „die Geschäftsbedingungen von Facebook vom 19. April 2018 zur Löschung von Nutzerbeiträgen und Kontensperrung bei Verstößen gegen die in den Bedingungen festgelegten Kommunikationsstandards unwirksam sind“.

Bis heute, schreibt das OLG Hamburg, habe Facebook seine AGB offenbar nicht verändert.

Steinhöfel ist fassungslos und fordert die Politik zum Handeln auf: „Wo bleibt der Gesetzgeber? Warum gibt es das Netzwerkdurchsetzungsgesetz noch? Warum denkt man nicht über einen pauschalierten Schadensersatz nach, pro ungerechtfertigter Löschung und für jeden Tag rechtswidriger Sperre?“

Hieße: Jeder Nutzer, der rechtswidrig von Facebook gesperrt werde, müsste vom Konzern entschädigt werden.


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