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BGH hebt Urteil im Eiskeller-Mord auf!:
Kommt der mutmaßliche Killer von Hanna (†23) jetzt frei?
Traunstein/Karlsruhe – Spektakuläre Wende im „Eiskeller-Mordfall“ um die Studentin Hanna W. (†23) aus Aschau (Bayern). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Traunsteiner Landgerichts aufgehoben – wegen Befangenheit der Richterin!
2024 wurde der Metallbau-Azubi Sebastian T. (22) wegen Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt. Jetzt muss das Verfahren neu aufgerollt werden, weil die Vorsitzende Richterin Jaqueline Aßbichler einen Mail-Verkehr mit der Staatsanwaltschaft im Prozess nicht offengelegt hatte.
Sebastian T. soll in der Nacht zum 3. Oktober 2022 in Aschau (Landkreis Rosenheim) auf die Studentin getroffen sein, die auf dem Heimweg aus der Disco Eiskeller war. Laut Gericht schlug er sie „aus sexuellen Motiven“ nieder. Dann soll er die Studentin in den angrenzenden Bärbach geworfen haben, wo Hanna ertrank.
Urteil stand für die Richterin Monate vor Prozess-Ende fest
Die Münchner Star-Anwältin Regina Rick (55) hatte stets an die Unschuld von Sebastian T. geglaubt: „Mein Mandant hat die Tat nicht begangen.“ Die renommierte Juristin geht stattdessen von einem tragischen Unfall aus.
Im August hatte sie mit ihrem Kollegen Yves Georg Revision eingereicht und das Indizien-Urteil auf 1732 Seiten angegriffen. Denn wirklich belastende Spuren gab es am Tatort keine.
BGH: Richterin hätte nicht am Urteil mitwirken dürfen
Teil der Begründung war auch ein abgelehnter Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Aßbichler: Die hatte zwei Monate vor dem Urteil in einer Mail an die Staatsanwaltschaft geschrieben, sie gehe davon aus, dass Sebastian T. wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt werde. Diese Korrespondenz hatte die Richterin nicht offengelegt, Anwältin Rick stieß zufällig auf diese Mail in der Akte.
Auf neun Seiten begründet der BGH die Aufhebung des Urteils: Unter anderem heißt es, dass die Mail an die Staatsanwaltschaft „Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der Vorsitzenden“ rechtfertige und diese am Urteil nicht mehr hätte „mitwirken“ dürfen.
Nun wird der Fall an die zweite Jugendkammer des Landgerichts zurückgewiesen. Kurioserweise hat jedoch ausgerechnet jene Richterin den Vorsitz dieser Kammer, die im Prozess auch schon den Befangenheitsantrag gegen Aßbichler abgelehnt hatte.
Der Azubi bleibt weiter in Haft. Anwältin Rick will jedoch alles versuchen, um Sebastian T. möglichst bald auf freien Fuß zu bekommen. Es wäre nicht das erste Mal, dass dies der Juristin gelingt: Bereits 2023 hatte sie im „Badewannen-Mordfall“ von Rottach-Egern für eine Wiederaufnahme gesorgt und die Freilassung des verurteilten Hausmeisters Manfred Genditzki erwirkt. Er hatte mehr als 13 Jahre unschuldig im Gefängnis gesessen.
Bild Zeitung
Kommt der mutmaßliche Killer von Hanna (†23) jetzt frei?
Traunstein/Karlsruhe – Spektakuläre Wende im „Eiskeller-Mordfall“ um die Studentin Hanna W. (†23) aus Aschau (Bayern). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil des Traunsteiner Landgerichts aufgehoben – wegen Befangenheit der Richterin!
2024 wurde der Metallbau-Azubi Sebastian T. (22) wegen Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt. Jetzt muss das Verfahren neu aufgerollt werden, weil die Vorsitzende Richterin Jaqueline Aßbichler einen Mail-Verkehr mit der Staatsanwaltschaft im Prozess nicht offengelegt hatte.
Sebastian T. soll in der Nacht zum 3. Oktober 2022 in Aschau (Landkreis Rosenheim) auf die Studentin getroffen sein, die auf dem Heimweg aus der Disco Eiskeller war. Laut Gericht schlug er sie „aus sexuellen Motiven“ nieder. Dann soll er die Studentin in den angrenzenden Bärbach geworfen haben, wo Hanna ertrank.
Urteil stand für die Richterin Monate vor Prozess-Ende fest
Die Münchner Star-Anwältin Regina Rick (55) hatte stets an die Unschuld von Sebastian T. geglaubt: „Mein Mandant hat die Tat nicht begangen.“ Die renommierte Juristin geht stattdessen von einem tragischen Unfall aus.
Im August hatte sie mit ihrem Kollegen Yves Georg Revision eingereicht und das Indizien-Urteil auf 1732 Seiten angegriffen. Denn wirklich belastende Spuren gab es am Tatort keine.
BGH: Richterin hätte nicht am Urteil mitwirken dürfen
Teil der Begründung war auch ein abgelehnter Befangenheitsantrag gegen die Vorsitzende Richterin Aßbichler: Die hatte zwei Monate vor dem Urteil in einer Mail an die Staatsanwaltschaft geschrieben, sie gehe davon aus, dass Sebastian T. wegen Mordes und gefährlicher Körperverletzung verurteilt werde. Diese Korrespondenz hatte die Richterin nicht offengelegt, Anwältin Rick stieß zufällig auf diese Mail in der Akte.
Auf neun Seiten begründet der BGH die Aufhebung des Urteils: Unter anderem heißt es, dass die Mail an die Staatsanwaltschaft „Misstrauen gegen die Unparteilichkeit der Vorsitzenden“ rechtfertige und diese am Urteil nicht mehr hätte „mitwirken“ dürfen.
Nun wird der Fall an die zweite Jugendkammer des Landgerichts zurückgewiesen. Kurioserweise hat jedoch ausgerechnet jene Richterin den Vorsitz dieser Kammer, die im Prozess auch schon den Befangenheitsantrag gegen Aßbichler abgelehnt hatte.
Der Azubi bleibt weiter in Haft. Anwältin Rick will jedoch alles versuchen, um Sebastian T. möglichst bald auf freien Fuß zu bekommen. Es wäre nicht das erste Mal, dass dies der Juristin gelingt: Bereits 2023 hatte sie im „Badewannen-Mordfall“ von Rottach-Egern für eine Wiederaufnahme gesorgt und die Freilassung des verurteilten Hausmeisters Manfred Genditzki erwirkt. Er hatte mehr als 13 Jahre unschuldig im Gefängnis gesessen.
Bild Zeitung