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Notícias Opa Viktor (74) ist nach Bus-Bremsung ein Pflegefall

Roter.Teufel

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Leipziger Verkehrsbetriebe zahlen keinen Cent
Opa Viktor (74) ist nach Bus-Bremsung ein Pflegefall


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Leipzig – Viktor A. (74) holt ein paar Medikamente aus der Apotheke, dann steigt er in die Buslinie 70, will entspannt nach Hause fahren. Doch dort trifft er erst drei Wochen später ein: nach zwei Operationen – als Pflegefall und mit anhaltenden Rückenschmerzen.

Obwohl der Rentner Opfer eines Busunfalles wurde, lehnen die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) seither jegliche Form von Schadensersatz und Schmerzensgeld ab.

Bei dem Bus-Unfall am 24. August 2023 wurden insgesamt vier Fahrgäste verletzt, nachdem die Busfahrerin im Kreuzungsbereich Oststraße / Riebeckstraße in
Leipzig eine Gefahrenbremsung ausführen musste.

Viktor K. verliert durch die Wucht des Bremsmanövers den Halt, stürzt gegen eine Haltstange. „Er war bewusstlos, als der Bus schließlich zum Stehen kam“, berichtet seine Ehefrau.

Viktor K. muss zweimal operiert werden, die großflächigen Wunden werden mit 44 Stichen genäht. Seine Frau erzählt: „Vorher war er fit, ist noch regelmäßig mit dem Rad gefahren. Seit dem Unfall ist sein Rücken taub, er hat kaum noch Kraft und ist ein Pflegefall."

Die Folgen sind so ernst, dass die Familie die Pflegestufe III für Viktor K. beantragt. Fast täglich kommt Post von der Krankenkasse, Ärzten und Gutachtern. Nur ein Entschuldigungsbrief von den Leipziger Verkehrsbetrieben kam nie.

Die Familie schaltet einen Juristen ein. Rechtsanwalt Dr. Mario Müller informiert die Leipziger Verkehrsbetriebe über die gesundheitlichen Folgen seines Mandanten: „Er erlitt eine Fraktur des elften Brustwirbelknochens sowie ein Schädel-Hirn-Trauma.“

Doch statt der geforderten 5000 Euro Schmerzensgeld kommen von der LVB nur verspätete Genesungswünsche. Unternehmenssprecher Marc Backhaus zu BILD: „Die Forderung musste abgelehnt werden, da sich der Fahrgast nachweislich keinen festen Halt mit beiden Händen verschaffte.“

Die Verkehrsbetriebe haben dafür die Videoüberwachung des Unfallbusses ausgewertet. „Leider sind solche Unfälle im öffentlichen Verkehr nicht zu vermeiden und in diesem Fall war auch der Verursacher nicht feststellbar“ bedauert LVB-Sprecher Backhaus.

Zum Leidwesen von Viktor K. scheint die Rechtslage eindeutig zu sein: So urteilte unter anderem das OLG München (Az.: 10 U 3110/17), dass Fahrgäste in Linienbussen in erster Linie selbst dafür verantwortlich sind, festen Halt zu finden. Kommt es zu einem Sturz, weil der Fahrer aufgrund des Verkehrsgeschehens plötzlich bremsen musste, kann ein betroffener Gast den Fahrer nicht haftbar machen.

Von seinen Verkehrsbetrieben ist Opa Viktor trotzdem tief enttäuscht: „Die haben sich nicht mal bei mir entschuldigt, bevor wir den Anwalt eingeschaltet haben."

Bild Zeitung
 
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