- Entrou
- Out 5, 2021
- Mensagens
- 62,340
- Gostos Recebidos
- 1,886
Stütze-Schnorrer Huso B.:
So redet sich die Ausländerbehörde raus
Und die ersten Bundespolitiker fordern die Abschiebung
Köln – Der Fall des abgelehnten, bosnischen Asylbewerbers Huso B. (42) macht fassungslos. Seit 23 Jahren dürfte der Mann eigentlich nicht in Deutschland sein, weil damals sein Asylantrag abgelehnt wurde. Stattdessen kassiert er für sich und seine Familie (8 Kinder) insgesamt 87.000 Euro Stütze im Jahr. Eine Abschiebung wurde durch die Stadt Köln gar nicht erst angestrebt.
Dabei wäre die Sache eigentlich klar: Schon am 13.9.2007 hatte nach Informationen von BILD die Kölner Ausländerbehörde eine unbefristete „Ausweisungsverfügung“ erlassen. Heißt: Huso B. muss seitdem in seine Heimat Bosnien abgeschoben werden. So sieht es auch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (50, CDU). Er verstehe „jeden, der bei diesem Fall Wut empfindet“.
Doch trotz der Wut-Aussage ihres obersten Chefs ist man sich in der zuständigen Ausländerbehörde in Köln offenbar keiner Verfehlung bewusst.
BILD fragte bei der Stadt Köln nach, wollte wissen: Wer hat auf welcher Grundlage die Entscheidung getroffen, die Abschiebungen immer wieder auszusetzen? Ein Sprecher verweist auf „zwingende Duldungsgründe“ – die einen Vollzug der Ausreise verhindert hätten. Neben der körperlichen Unversehrtheit (dürfte im Fall von Bosnien keine Rolle spielen) nennt die Behörde auch „das Recht auf Wahrung der Familieneinheit“. Demnach könnten auch „Kindeswohlinteressen auf der Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention ein Vollzugshindernis sein.“
Auch das Flüchtlingsministerium NRW verweist auf die Zuständigkeit der Stadt Köln. „Dass der konkrete Fall in der Öffentlichkeit zu Unverständnis führt, ist nachvollziehbar", sagt eine Sprecherin. Und: „Sozialmissbrauch muss selbstverständlich eingedämmt werden.“
Aber: „Der Betroffene hat mehrere minderjährige Kinder, die überwiegend in Deutschland geboren sind und teilweise im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind. Solange minderjährige Kinder eine Bleibeperspektive in Deutschland haben, werden auch die Eltern geduldet“, heißt es aus dem Ministerium.
Huso B. hat gleich acht Kinder – und auch der Sprecher der Stadt Köln betont: „Solange (…) minderjährige Kinder eine Bleibeperspektive in Deutschland haben, werden auch die Eltern geduldet.“ Die Familie sei durch das Grundgesetz geschützt. „Trennung durch Abschiebung wäre nur bei schwerwiegenden Straftaten beziehungsweise einer schwerwiegenden Gefährdungslage durchsetzbar.“
Wie geht es in dem Fall Huso B. weiter? „Die besagte Person verfügt aktuell – unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage sowie der persönlichen Verhältnisse – zurecht über einen Duldungsstatus“, so der Behördensprecher. Dieser werde „regelmäßig durch die Ausländerbehörde geprüft“.
Erst mal kann Huso B. also in Köln bleiben. Und weiter üppig Stütze kassieren. Aber vielleicht nicht mehr lange …
Union fordert Konsequenzen und Abschiebung
Denn: Die Bundespolitik möchte sich damit nicht länger abfinden. Die Bundestagsabgeordnete und Innenexpertin Cornell-Anette Babendererde (54, CDU) befürchtet gravierende Folgen. Babendererde zu BILD: „Es geht hier um die Glaubwürdigkeit des Staates.“ Sie fordert „Es wird höchste Zeit, dass wir die Kontrolle in der Migrationspolitik zurückgewinnen."
Fraktionskollege und Innenexperte Stephan Mayer (CSU) geht sogar noch weiter, will Huso B. samt Familie abschieben lassen.
Mayer zu BILD: „Der Fall ist ein Skandal und ein Armutszeugnis für die Ausländerbehörde der Stadt Köln. Sie hat 2007 eine unbefristete Ausweisungsverfügung gegen Huso B. erlassen und ihn danach aber nicht abgeschoben, sondern hat bis heute 52-mal die Duldung des abgelehnten Asylbewerbers verlängert. Damit muss Schluss sein. Buso B. muss mit seiner Familie sofort abgeschoben werden.“
Bild Zeitung
So redet sich die Ausländerbehörde raus
Und die ersten Bundespolitiker fordern die Abschiebung
Köln – Der Fall des abgelehnten, bosnischen Asylbewerbers Huso B. (42) macht fassungslos. Seit 23 Jahren dürfte der Mann eigentlich nicht in Deutschland sein, weil damals sein Asylantrag abgelehnt wurde. Stattdessen kassiert er für sich und seine Familie (8 Kinder) insgesamt 87.000 Euro Stütze im Jahr. Eine Abschiebung wurde durch die Stadt Köln gar nicht erst angestrebt.
Dabei wäre die Sache eigentlich klar: Schon am 13.9.2007 hatte nach Informationen von BILD die Kölner Ausländerbehörde eine unbefristete „Ausweisungsverfügung“ erlassen. Heißt: Huso B. muss seitdem in seine Heimat Bosnien abgeschoben werden. So sieht es auch NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (50, CDU). Er verstehe „jeden, der bei diesem Fall Wut empfindet“.
Doch trotz der Wut-Aussage ihres obersten Chefs ist man sich in der zuständigen Ausländerbehörde in Köln offenbar keiner Verfehlung bewusst.
BILD fragte bei der Stadt Köln nach, wollte wissen: Wer hat auf welcher Grundlage die Entscheidung getroffen, die Abschiebungen immer wieder auszusetzen? Ein Sprecher verweist auf „zwingende Duldungsgründe“ – die einen Vollzug der Ausreise verhindert hätten. Neben der körperlichen Unversehrtheit (dürfte im Fall von Bosnien keine Rolle spielen) nennt die Behörde auch „das Recht auf Wahrung der Familieneinheit“. Demnach könnten auch „Kindeswohlinteressen auf der Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention ein Vollzugshindernis sein.“
Auch das Flüchtlingsministerium NRW verweist auf die Zuständigkeit der Stadt Köln. „Dass der konkrete Fall in der Öffentlichkeit zu Unverständnis führt, ist nachvollziehbar", sagt eine Sprecherin. Und: „Sozialmissbrauch muss selbstverständlich eingedämmt werden.“
Aber: „Der Betroffene hat mehrere minderjährige Kinder, die überwiegend in Deutschland geboren sind und teilweise im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis sind. Solange minderjährige Kinder eine Bleibeperspektive in Deutschland haben, werden auch die Eltern geduldet“, heißt es aus dem Ministerium.
Huso B. hat gleich acht Kinder – und auch der Sprecher der Stadt Köln betont: „Solange (…) minderjährige Kinder eine Bleibeperspektive in Deutschland haben, werden auch die Eltern geduldet.“ Die Familie sei durch das Grundgesetz geschützt. „Trennung durch Abschiebung wäre nur bei schwerwiegenden Straftaten beziehungsweise einer schwerwiegenden Gefährdungslage durchsetzbar.“
Wie geht es in dem Fall Huso B. weiter? „Die besagte Person verfügt aktuell – unter Berücksichtigung der Sach- und Rechtslage sowie der persönlichen Verhältnisse – zurecht über einen Duldungsstatus“, so der Behördensprecher. Dieser werde „regelmäßig durch die Ausländerbehörde geprüft“.
Erst mal kann Huso B. also in Köln bleiben. Und weiter üppig Stütze kassieren. Aber vielleicht nicht mehr lange …
Union fordert Konsequenzen und Abschiebung
Denn: Die Bundespolitik möchte sich damit nicht länger abfinden. Die Bundestagsabgeordnete und Innenexpertin Cornell-Anette Babendererde (54, CDU) befürchtet gravierende Folgen. Babendererde zu BILD: „Es geht hier um die Glaubwürdigkeit des Staates.“ Sie fordert „Es wird höchste Zeit, dass wir die Kontrolle in der Migrationspolitik zurückgewinnen."
Fraktionskollege und Innenexperte Stephan Mayer (CSU) geht sogar noch weiter, will Huso B. samt Familie abschieben lassen.
Mayer zu BILD: „Der Fall ist ein Skandal und ein Armutszeugnis für die Ausländerbehörde der Stadt Köln. Sie hat 2007 eine unbefristete Ausweisungsverfügung gegen Huso B. erlassen und ihn danach aber nicht abgeschoben, sondern hat bis heute 52-mal die Duldung des abgelehnten Asylbewerbers verlängert. Damit muss Schluss sein. Buso B. muss mit seiner Familie sofort abgeschoben werden.“
Bild Zeitung
