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Darf sie zu Olympia?:
Strafe für Biathlon-Betrügerin steht fest


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Sie kommt mit einem blauen Auge davon!

Die zehnmalige Biathlon-Weltmeisterin Julia Simon (29) wurde Ende Oktober rechtskräftig wegen Diebstahl und Betrug verurteilt – nun steht auch ihr sportliches Schicksal fest.

Wie der französische Skiverband (FFS) am Donnerstag mitteilte, wurde Simon von der unabhängigen Disziplinarkommission für sechs Monate gesperrt, fünf davon auf Bewährung.

Die Sperre gilt für alle Wettbewerbe unter dem Dach des FFS und der IBU (International Biathlon Union) und trat am 7. November in Kraft.

Damit steht fest: Simon wird zwar den Weltcup-Auftakt im schwedischen Östersund am 29. November gesperrt verpassen, am Saison-Highlight, den Olympischen Winterspielen 2026 in Mailand und Cortina d’Ampezzo, darf sie aber teilnehmen.

Heißt auch: Beim zweiten Weltcup in Hochfilzen (Österreich/12. bis 14. Dezember) könnte die Französin schon wieder in der Loipe stehen.

Zusätzlich wurde gegen Simon eine Geldstrafe von 30.000 Euro verhängt – 15.000 davon auf Bewährung.

Simon kommt damit mit einer vergleichsweise milden Strafe davon. Von einer Verwarnung bis hin zu einer langen Sperre waren zahlreiche Maßnahmen im Gespräch.

Der Verband sprach dagegen von einer „sehr strengen Entscheidung“. Sowohl Simon als auch der FFS haben sieben Tage Zeit, Berufung einzulegen.
Simon in Kreditkarten-Affäre verurteilt

Die Sperre ist die sportliche Folge der Kreditkarten-Affäre, die das französische Biathlon-Team seit Monaten erschüttert.

Simon bestellte unter anderem mit der Kreditkarte ihrer Teamkollegin Justine Braisaz-Bouchet (29) Sachen im Wert von 2400 Euro – darunter ein VPN-Abo, GoPro-Zubehör und ein Einkauf bei Zalando.

Neben Braisaz-Bouchet hatte auch eine Physiotherapeutin des französischen Teams Klage gegen Simon eingereicht.

Zunächst leugnete Simon alle Vorwürfe, reichte sogar eine Klage wegen Identitätsbetrugs gegen Unbekannt ein. Vor Gericht gab sie dann alles zu.

Ein Strafgericht in Albertville verurteilte sie daraufhin zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe sowie einer Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro.

Bild Zeitung
 
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