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Notícias Valentiny vs. Schengen / In diesem Gerichtsprozess gibt es keine Gewinner

Roter.Teufel

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Valentiny vs. Schengen / In diesem Gerichtsprozess gibt es keine Gewinner

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Wegen angeblicher Rufschädigung hat „Valentiny hvp architects“ gegen den Schöffenrat der Gemeinde Schengen geklagt. Fünf lange Sitzungstage dauerte der Gerichtsprozess. Bei der Urteilsverkündung am 28. März wird es keine Siegerehrung geben.

Scharfe Geschütze hat die Verteidigerin des Klägers in ihrem Plädoyer aufgefahren. Die Beschuldigten, der Schöffenrat und ein Ingenieur der Gemeinde Schengen, hätten willentlich und wissentlich Rufschädigung betrieben. Im Visier dabei der Kläger: „Valentiny hvp architects“.

Hintergrund des Streits ist die Auflösung im Mai 2023 zweier Verträge, welche die Gemeinde im Dezember 2022 mit dem Architektenbüro unterschrieben hatte. Es ging um das kommunale Großprojekt einer Zentralschule in Remerschen. „Die Chemie hat bei diesem konkreten Projekt einfach nicht mehr gestimmt, wir kamen auf keinen grünen Zweig, deshalb wollten wir einen Schlussstrich ziehen“, so Bürgermeister Michel Gloden. Gleichzeitig betont er, dass man bei anderen Projekten weiter mit dem Büro zusammenarbeite.

Fünf Sitzungstage dauerte der Gerichtsprozess. Üble Nachrede, Verleumdung, Rufschädigung sowie Interessenkonflikt lauten die Vorwürfe. Laut der Anwältin des Klägers seien diese absolut berechtigt. Das Architektenbüro habe sich zu keinem Moment so verhalten, wie es ihm in fünf Punkten in der Gemeinderatssitzung vom 4. Mai 2023 vorgeworfen wurde. Man sei reaktiv und kooperativ gewesen.

„Todesurteil“

Wer hat die Medien zur Ratssitzung eingeladen? Fast bohrend wurde diese Frage täglich im Prozess gestellt. Wir haben es bereits geschrieben. Die Antwort ist banal. Weil Journalisten von irgendwem ins Bild gesetzt wurden. Weil die Sache bereits teilweise an die Öffentlichkeit gelangt war. Und weil dadurch klar war, dass es sich bei der in der Tagesordnung der Ratssitzung angekündigten Auflösung eigentlich um keinen anderen als um den Architekten Valentiny handeln könne.

Die Auflösung der Verträge und die Berichterstattung nach der Ratssitzung seien ein Todesurteil für den Architekten gewesen, so die Anwältin des Klägers. Beweise für die Vorwürfe der Gemeinde würden fehlen oder seien bisher nicht vorgebracht worden. Die Vorwürfe seien allesamt erfunden, die Gemeinde habe sie konstruiert. Sie wittert eine „intention méchante“. Zu keinem Moment habe die Gemeinde das Gespräch mit dem Architektenbüro gesucht, um die Sache zu schlichten.

Me Philippe Penning bringt das Schiff in etwas ruhigere Gewässer zurück. „Es geht nicht darum, für oder gegen das Büro Valentiny“ zu sein, sagt er. In der Ratssitzung und in den Medien sei nichts Böses gesagt worden. Eigentlich sei alles seinen normalen Weg gegangen, wenn man als Auftraggeber einen Vertrag kündigen möchte. Es habe sich um einen öffentlichen Auftrag, eine öffentliche Ausschreibung gehandelt, da habe alles in der Öffentlichkeit diskutiert und der Gemeinderat informiert werden müssen. Nein, es habe zu keinem Moment der Wunsch bestanden, Rufschädigung zu betreiben. Der Anwalt weist auch darauf hin, dass Architekt Valentiny damals bei der Gemeinde um einen Auftrag gebeten habe, weil die Auftragslage nicht gut gewesen sei.

„Lächerlich“

Me Rosario Grasso vertritt den beschuldigten Gemeindeingenieur. Die an seinen Mandanten gerichteten Vorwürfe der üblen Nachrede und des Interessenkonflikts würden jeglicher Grundlage entbehren. Eine „accusation gravissime“, für die es weder Beweise noch Zeugen gebe. Das sei sehr schlimm. Der Kläger habe versucht, die fachlichen und menschlichen Kompetenzen seines Mandanten, einem vereidigten Beamten, infrage zu stellen, ohne irgendwelche Anhaltspunkte. Dabei habe dieser nur seine vom Statut her vorgeschriebene Arbeit gemacht. „Es ist lächerlich“, so Me Grasso.

Das Urteil wird am 28. März gesprochen. Unabhängig davon werde zu einem späteren Zeitpunkt noch Klage und Schadensersatzforderung wegen der Auflösung des Vertrages erhoben, so die Anwältin des Klägers.

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